Heute werden die Kosten für stationäre Behandlungen auf der allgemeinen Abteilung von öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern von den Kantonen (im Durchschnitt 55 %) und den Krankenversicherern getragen. Für ambulante Spitalleistungen verlangen die öffentlichen Spitäler von den Krankenversicherern die volle Kostendeckung. Den privaten Spitälern muss der Krankenversicherer ambulant und stationär sowohl auf der allgemeinen wie auch auf der privaten Abteilung die vollen Kosten decken. Bezüglich Privat- und Halbprivatleistungen bezahlen die Kantone Beiträge für KVG-Leistungen in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern, jedoch nicht in Privatspitälern. Die Kantone sind zuständig für Gesundheitsversorgung und Spitalplanung, vergeben Leistungsaufträge, betreiben Spitäler und setzen die Spitaltarife fest, falls sich Spitäler und Versicherer nicht einigen können. Die Privatspitäler sind gegenüber den öffentlichen Spitälern benachteiligt, weil sie den Krankenversicherern für gleiche Leistungen höhere Preise verlangen müssen.
Effiziente Kostensteuerung unmöglich
Diese Beispiele zeigen, dass die Spitalfinanzierung intransparent, ineffizient und wettbewerbsverzerrend ist. Und das in einem Bereich des Gesundheitswesens, der mit 7,8 Mia. Franken das grösste Kostenvolumen und die grösste Kostensteigerung aufweist. Statt mit leistungsorientierten Pauschalen werden die Spitäler mittels Kostenund Defizitdeckung finanziert. Die unterschiedliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen sowie von Leistungen der öffentlichen und der privaten Spitäler verhindert eine effiziente Kostensteuerung.
Der Ständerat hat in der Frühjahrssession 2006 einen Lösungsvorschlag mit folgendem Inhalt beschlossen:
- Die stationären Behandlungen und der Spitalaufenthalt werden mit leistungsbezogenen Pauschalen abgegolten, die neu für alle Versicherten, unabhängig ob allgemein, halbprivat oder privat versichert, gleich hoch sind.
- Neu werden zwei Spitalkategorien geschaffen: Listenspitäler und Vertragsspitäler. Listenspitäler sind öffentliche oder private Spitäler mit einem Leistungsauftrag und gleicher Finanzierung. Die Vertragsspitäler haben keinen Leistungsauftrag und erhalten keinen Kantonsbeitrag. Die Krankenversicherer können aber mit ihnen Verträge abschliessen und ihnen einen Sockelbeitrag aus der OKP entrichten.
- Durch den Einbezug der Investitionskosten in die Abrechnungspauschalen und die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an KVG-Leistungen von privaten Listenspitälern werden die Kantone und Krankenversicherer ein bedeutend höheres Kostenvolumen zu finanzieren haben. Um einen Prämienschub zu verhindern, sollen die Kantone je nach Prämienniveau zwischen 45 und 60 % der Pauschale bezahlen.
Die CONCORDIA unterstützt die Vorlage, will jedoch mehr Wettbewerb. Die Vorlage enthält dank der Einführung leistungsabhängiger Pauschalen ein Kosten senkendes Potenzial, wenn diese an den kostengünstigsten Spitälern bemessen werden. Die ungleiche Finanzierung von stationären und ambulanten Behandlungen und der weiter bestehende Vertragszwang verhindern aber eine optimale Ausschöpfung des Sparpotenzials.
