Sie fragen
Stimmt es, dass ein Krankenversicherer berechtigt ist, von einer abgeschlossenen Versicherung zurückzutreten, falls im Versicherungsantrag falsche Angaben gemacht wurden?
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Stimmt es, dass ein Krankenversicherer berechtigt ist, von einer abgeschlossenen Versicherung zurückzutreten, falls im Versicherungsantrag falsche Angaben gemacht wurden?
Wir antworten
Ja, dies stimmt für alle Zusatzversicherungen. Der Artikel 3.3 der «Allgemeinen Versicherungsbedingungen» (AVB) der CONCORDIA regelt diesen Punkt und lautet wie folgt: «Hat der Antragsteller oder der Versicherte beim Abschluss der Versicherung eine erhebliche Tatsache, die er kannte oder hätte kennen müssen, insbesondere im Zeitpunkt des Versicherungsantrages bestehende oder vorher bestandene Krankheiten oder Unfallfolgen, unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen, so ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag innert vier Wochen, nachdem er von der Anzeigepflichtverletzung Kenntnis erhalten hat, schriftlich zu kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.» Diese Bestimmung basiert auf dem gleich lautenden Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) und verfolgt den Zweck, dass die Versicherten als Prämienzahler nicht Versicherungsrisiken mittragen müssen, die auf unkorrekte Art und Weise zustande gekommen sind. Aus einer aufgelösten Zusatzversicherung können konsequenterweise auch keine Leistungen ausgerichtet werden.
Nach einem neuen Bundesgerichtsurteil gilt dies sogar dann, wenn das Formular unter der Aufsicht eines Versicherungsexperten ausgefüllt wurde.