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Obligatorische Unfallversicherung (UVG)

Die Unfallversicherung deckt die Risiken von Unfällen im Betrieb, auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit. Die CONCORDIA versichert auf Wunsch sämtliche Bereiche gemäss obligatorischem Unfallversicherungsgesetz (UVG).

 

Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG gilt für Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, die nicht dem SUVA-Obligatorium unterstellt sind.
Obligatorisch Versicherte Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden, die einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen
Freiwillig Versicherbare Inhaber von Einzelfirmen oder selbständig Erwerbende sowie deren mitarbeitende Familienangehörige, die keinen AHV-pflichtigen Barlohn beziehen
Versicherte Risiken
  • Berufsunfälle und Berufskrankheiten
  • Nichtberufsunfälle, nur für Personen, die bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche beschäftigt sind

 
UVG-Leistungen

Heilungskosten Ambulante Behandlungen: Arzt, Zahnarzt, Arzneien, Analysen, Therapien, Kuren, Spitalaufenthalte in allgemeinen Abteilungen, Hilfsmittel zur Ausgleichung von körperlichen Schädigungen und Funktionsausfällen, Rettungs- und Bergungskosten sowie die medizinisch notwendigen Reise- und Transportkosten, Bestattungskosten bis zur Höhe des siebenfachen versicherten Tagesverdienst-Höchstbetrages
Taggeld 80 % des versicherten Verdienstes ab dem 3. Tag, max. 80 % des jeweils geltenden UVG-Maximallohnes (momentan CHF 126'000)
Invalidenrente Bei Vollinvalidität 80 % des versicherten Lohnes, bei Teilinvalidität entsprechend weniger
Integritätsentschädigung In Form einer Kapitalleistung bis zum Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes
Hilflosenentschädigung Mind. den zweifachen bis max. sechsfachen Höchstbetrag des versicherten Tagesverdienstes 
Hinterlassenenrente Für Vom versicherten Verdienst
  Witwen/Witwer 40 %
  Halbwaisen 15 %
  Vollwaisen 25 %
  zusammen max. 70 %
  Geschiedene 20 %, höchstens der geschuldete Unterhaltsbeitrag

Kontakt

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