Obligatorische Unfallversicherung (UVG)
Die Unfallversicherung deckt die Risiken von Unfällen im Betrieb, auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit. Die CONCORDIA versichert auf Wunsch sämtliche Bereiche gemäss obligatorischem Unfallversicherungsgesetz (UVG).
Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG gilt für Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, die nicht dem SUVA-Obligatorium unterstellt sind.
| Obligatorisch Versicherte | Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden, die einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen | |
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| Freiwillig Versicherbare | Inhaber von Einzelfirmen oder selbständig Erwerbende sowie deren mitarbeitende Familienangehörige, die keinen AHV-pflichtigen Barlohn beziehen | |
| Versicherte Risiken |
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| Heilungskosten | Ambulante Behandlungen: Arzt, Zahnarzt, Arzneien, Analysen, Therapien, Kuren, Spitalaufenthalte in allgemeinen Abteilungen, Hilfsmittel zur Ausgleichung von körperlichen Schädigungen und Funktionsausfällen, Rettungs- und Bergungskosten sowie die medizinisch notwendigen Reise- und Transportkosten, Bestattungskosten bis zur Höhe des siebenfachen versicherten Tagesverdienst-Höchstbetrages | |
| Taggeld | 80 % des versicherten Verdienstes ab dem 3. Tag, max. 80 % des jeweils geltenden UVG-Maximallohnes (momentan CHF 126'000) | |
| Invalidenrente | Bei Vollinvalidität 80 % des versicherten Lohnes, bei Teilinvalidität entsprechend weniger | |
| Integritätsentschädigung | In Form einer Kapitalleistung bis zum Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes | |
| Hilflosenentschädigung | Mind. den zweifachen bis max. sechsfachen Höchstbetrag des versicherten Tagesverdienstes | |
| Hinterlassenenrente | Für | Vom versicherten Verdienst |
| Witwen/Witwer | 40 % | |
| Halbwaisen | 15 % | |
| Vollwaisen | 25 % | |
| zusammen | max. 70 % | |
| Geschiedene | 20 %, höchstens der geschuldete Unterhaltsbeitrag | |
