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Individuelle Prämienverbilligungen (IPV) in den Kantonen

Viele Versicherte haben Anrecht auf Prämienverbilligungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Diese Unterstützung erfolgt meistens nicht automatisch und ist kantonal unterschiedlich geregelt. Es lohnt sich also, bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton nachzufragen, ob Sie Anspruch auf individuelle Prämienverbilligungen haben. Nutzen Sie dieses Recht!
Informationen zu den Regelungen in Ihrem Wohnkanton
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