Junge liest ein Buch und schaut Mädchen mit orangem Ball an.

Gelebte Verantwortung

«Dir vertraue ich», so heisst der Claim der CONCORDIA. 632'000 Kundinnen und Kundinnen haben sich entschieden, uns zu vertrauen.

verantwortung Prämienverbilligung Hepatitis C Freiwillige Auszahlung

Die Verantwortung, diesem Vertrauen gerecht zu werden, ist seit über 100 Jahren ein fester Bestandteil der CONCORDIA-Philosophie. Sie leitet uns in unserem Handeln und begleitet uns im Arbeitsalltag.
 

Gelebte Verantwortung: Wie sieht dies konkret aus?

Wo hat die CONCORDIA als Versicherer im letzten Geschäftsjahr Verantwortung übernommen? Gerne geben wir drei Beispiele.

Hepatitis-C-Medikamente für alle

In der Schweiz leben schätzungsweise 40’000 Hepatitis-C-Infizierte. Bei den meisten Betroffenen entwickelt sich eine chronische Infektion bis hin zu einer Leberzirrhose mit erhöhtem Risiko für weitere schwerwiegende Krankheitsfolgen.

Hepatitis C ist seit wenigen Jahren dank neuer Medikamente heilbar. Die Freude darüber wurde allerdings von Anfang an getrübt: Der Preis für eine dreimonatige Therapie betrug in der Schweiz 60’000 Franken. Deshalb sah sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gezwungen, eine Beschränkung, eine sogenannte Limitation, einzuführen: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütete die Medikamente nur denjenigen Patienten, die an einer fortgeschrittenen Lebererkrankung litten oder bereits Krankheitssymptome ausserhalb der Leber manifestierten. Alle anderen mussten diese weitere Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes abwarten, damit ihnen die Therapie bezahlt wurde.

Mit dem Ziel, die nebenwirkungsarme und wirkungsvolle Therapie auch Hepatitis-C-Betroffenen ausserhalb dieser Limitation zu ermöglichen, arbeitete die CONCORDIA mit dem gemeinnützigen Verein Arud und dem Netzwerk Hepatitis Schweiz zusammen. Diese hatten einen Weg gefunden, wie man gleichwertige, kostengünstige Lizenzmedikamente aus Indien rechtlich zulässig und medizinisch geprüft zur Behandlung in die Schweiz importieren konnte.

Die CONCORDIA informierte ihre Versicherten über diese Möglichkeit und das Vorgehen zum Import der Lizenzprodukte und übernahm aus der Zusatzversicherung DIVERSA 50 bis 75 Prozent der Kosten. Für CONCORDIA-Versicherte in schwierigen finanziellen Verhältnissen übernahm die CONCORDIA zudem die Restkosten. Am 1. Oktober 2017 hob das BAG die Limitation für Hepatitis-C-Medikamente auf, da inzwischen deren Preis bei Verhandlungen mit der Herstellerfirma massgeblich gesenkt werden konnte.
 

Unterstützung für Familien im Kanton Luzern

Der Kanton Luzern hatte im Jahr 2017 bis im September kein gültiges Budget. Grund: Die SVP hatte gegen eine geplante Steuererhöhung das Referendum ergriffen und die Bevölkerung hatte diese im Mai abgelehnt. Nun musste die Luzerner Regierung nochmals über die Bücher und definierte diverse Sparmassnahmen, die auch die Prämienverbilligung betrafen.

Unter anderem wurde rückwirkend die für die Prämienverbilligung massgebende Einkommensgrenze für Familien mit Kindern von 75’000 Franken auf 54’000 Franken gesenkt.

Die Krux an der Sache war, dass diesen Familien die Prämienverbilligungen für ihre Kinder für die Monate Januar bis September vom Kanton schon ausbezahlt worden waren. Was zuvor niemand für möglich gehalten hatte, traf ein: Der Kanton Luzern zahlte diesen Familien nicht nur keine Prämienverbilligungen mehr für die restlichen Monate des Jahres, er forderte die schon ausbezahlten Prämienverbilligungen zurück!

Diese umstrittene Sparmassnahme, bei der im Nachhinein vom Kanton Luzern die Spielregeln geändert wurden, betraf bei der CONCORDIA 2’400 Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Es war damit zu rechnen, dass es für einen Grossteil dieser Versicherten schwierig sein würde, die Prämienverbilligungen an den Kanton Luzern zurückzuzahlen. So entschied sich die CONCORDIA, für die bei ihr versicherten Familien in die Bresche zu springen.

Sie übernahm die Rückzahlungen an den Kanton Luzern von insgesamt 2.2 Millionen Franken aus einer hauseigenen Stiftung.
 

Freiwillige Auszahlung aus den Reserven für unsere Versicherten

Die sozialen Krankenversicherer in der Schweiz dürfen laut Gesetz keine Dividenden ausschütten. Allfällige Überschüsse in der obligatorischen Kranken-und Unfallversicherung werden immer den Reserven gutgeschrieben und vor allem auch zur Abfederung des Prämienanstiegs eingesetzt. Das passt hervorragend zur CONCORDIA. Schliesslich bildet der nicht profitorientierte Verein seit über 100 Jahren das Dach der CONCORDIA-Gruppe.
 

Verantwortung übernehmen und leben

Verantwortung ist das Thema in unserem Geschäftsbericht 2017.