Jede versicherte Person muss einen gewissen Teil der Behandlungskosten selber tragen. Diese Kostenbeteiligung wird Franchise genannt. Die Versicherten können in der Grundversicherung (OKP) zwischen Franchisen von CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500 wählen. Bei Kindern betragen die wählbaren Franchisen CHF 0, 200, 400 oder 600.
Mit einer höheren Franchise (also eine höhere Kostenbeteiligung) werden grössere Prämienrabatte gewährt.
Wenn der Betrag für Behandlungskosten, den man als Franchise wählt, in einem Kalenderjahr erreicht ist, kommt der Selbstbehalt zum Zug. Der Versicherte bezahlt dann 10 % als Selbstbehalt von dem Betrag, der die Franchise übersteigt. Es gibt jedoch eine Obergrenze an zusätzlichen Kosten von CHF 700.00 für Erwachsene und CHF 350 bis und mit 18. Altersjahr.
Die Franchise kann immer auf das nächste Kalenderjahr (per 1. Januar) angepasst werden.
Franchise senken per 1. Januar
Reichen Sie den Antrag bis Ende November im Vorjahr (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) ein.
Franchise erhöhen per 1. Januar
Reichen Sie den Antrag bis Ende Dezember im Vorjahr (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) ein.
KVG ist die Abkürzung für Krankenversicherungsgesetz. Das KVG regelt die Leistungen, welche von der Krankenkasse bezahlt werden und bei sämtlichen Krankenkassen identisch sind.
Die Abkürzung «OKP» steht für obligatorische Krankenpflegeversicherung. Sie ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen vorgeschrieben gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Zusätzlich zur OKP kann der Versicherungsschutz individuell durch Zusatzversicherungen erhöht werden.