• Was ist eine Franchise und was ist der Selbstbehalt?

    Franchise: Die Franchise ist ein Teil der Gesundheitskosten, den die Versicherten selbst übernehmen. Sie können diesen Betrag selbst wählen. Bis der gewählte Franchisenbetrag erreicht ist, bezahlen Versicherte während eines Kalenderjahres alle Kosten selbst. Danach übernimmt die Krankenversicherung. Die gewählte Franchise beeinflusst die Höhe der Prämie. Eine höhere Franchise führt zu tieferen Versicherungsprämien. In der Grundversicherung können Sie zwischen folgenden Franchisen wählen:

    Kinder bis 18 Jahre: 0, 100, 200, 300, 400, 500, 600 Franken
    Erwachsene: 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000, 2'500 Franken

    Die Franchise kann immer auf das nächste Kalenderjahr angepasst werden. Bei der CONCORDIA geht das – unter Einhaltung der Fristen – auch online: Franchise ändern.

     

    Selbstbehalt: Überschreiten die Gesundheitskosten die gewählte Franchise im Laufe des Kalenderjahres, übernimmt der Krankenversicherer 90 % der restlichen Kosten.
    10 % tragen die Versicherten als Selbstbehalt; bei ausgewählten Medikamenten sind es 40 %. Der Selbstbehalt ist bis 18 Jahre auf maximal 350 Franken und ab 18 Jahren auf maximal 700 Franken pro Jahr begrenzt.

    Beispiel:
    Sie wählen eine Franchise von 300 Franken und erhalten eine Rechnung von 8'300 Franken:
    Sie bezahlen den gewählten Franchisenbetrag von 300 Franken.
    Von den restlichen 8'000 Franken bezahlen Sie den Selbstbehalt von 10 %. Das wären 800 Franken.
    Der Selbstbehalt ist jedoch auf 700 Franken pro Jahr begrenzt.
    Deshalb bezahlen Sie insgesamt 1'000 Franken (300 Franken Franchise + 700 Franken Selbstbehalt). Die restlichen Kosten werden von der Krankenkasse getragen.

  • Was wird von der Grundversicherung bezahlt?

    Die Leistungen, welche von der Grundversicherung bezahlt werden, sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Sie sind bei allen Krankenkassen identisch. Die Leistungsübersicht können Sie hier als PDF downloaden: Leistungsübersicht.
  • Ist die Grundversicherung obligatorisch?

    Ja, die Grundversicherung ist obligatorisch. Die Versicherungspflicht beginnt mit Geburt oder Wohnsitznahme in der Schweiz und endet mit dem Tod bzw. Aufgabe des Wohnsitzes in der Schweiz. Freiwillig sind hingegen Zusatzversicherungen. Damit können Sie Ihren Versicherungsschutz je nach individuellen Bedürfnissen ausbauen.
  • Was bedeutet «KVG» und «OKP»?

    KVG ist die Abkürzung für Krankenversicherungsgesetz. Das KVG regelt die Leistungen, welche von der Krankenkasse bezahlt werden und bei sämtlichen Krankenkassen identisch sind.

    Die Abkürzung «OKP» steht für obligatorische Krankenpflegeversicherung. Sie ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen vorgeschrieben gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Zusätzlich zur OKP kann der Versicherungsschutz individuell durch Zusatzversicherungen erhöht werden.

  • Was ist eine Grundversicherung?

    Die Grundversicherung, auch «OKP» oder umgangssprachlich «Krankenkasse» genannt, ist der obligatorische Teil der Krankenversicherung. Sie garantiert den Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Höhe der monatlichen Prämie wird beeinflusst durch Wohnort und Alter der versicherten Person sowie nach gewähltem Modell und Höhe der Franchise. In der Grundversicherung bietet die CONCORDIA vier verschiedene Modelle an, nämlich das traditionelle Modell (freie Arztwahl), myDoc (ihr Hausarzt ist in der Regel erster Ansprechpartner), HMO (Gesundheitszentrum ist erste Ansprechstelle) und smartDoc (digitale Gesundheitspraxis Medgarte als Erstkontakt) an. Wenden Sie sich dazu an Ihre CONCORDIA-Aussenstelle.
  • Wie kann ich eine OKP kündigen und wechseln?

    Die Kündigung der Grundversicherung muss mit einer einmonatigen Frist auf Ende Jahr, also spätestens zum 30. November, eingereicht werden. Kündigung oder Wechsel des Versicherers sind nur gültig, wenn sie schriftlich sowie frist- und termingerecht erfolgen.
  • Wann kann ich die Unfallversicherung aus der Grundversicherung ausschliessen?

    Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig sind, bei dem die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) zum Tragen kommt, können Sie die Unfallversicherung aus der OKP ausschliessen. Dies ist auch in Ihrer Lohnabrechnung ersichtlich: wenn dort ein NBU-Abzug getätigt wird, sind Sie bereits über den Arbeitgeber versichert.