• Medikamente

    • Ärztlich verordnete, kassenpflichtige Medikamente
    • smartDoc-Versicherte sind verpflichtet, jeweils ein kostengünstiges Arzneimittel einzusetzen. Als kostengünstige Arzneimittel gelten Generika, vergleichsweise günstige Originalpräparate oder Biosimilars. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt eine Liste von Arzneimitteln mit einem erhöhten Selbstbehalt. Wählt die versicherte Person ein solches Arzneimittel, für das ein kostengünstigeres Alternativprodukt besteht, werden die Kosten nur zu 50 % vergütet. Diese Regelung gilt nicht, wenn die versicherte Person aus medizinischen Gründen auf das Originalpräparat mit erhöhtem Selbstbehalt angewiesen ist.
  • Zahn

    Bestimmte Krankheiten und bei Zahnunfall: Behandlung ambulant und stationäre Behandlung in einem Spital gemäss kantonaler Spitalliste.
  • Auslandbehandlung im Notfall

    • In EU/EFTA-Staaten ist die Versicherungskarte notwendig.
    • Innerhalb EU/EFTA-Staaten: mit europ. Krankenversicherungskarte: Jeweiliger Ländertarif
    • Ausserhalb EU/EFTA-Staaten: max. doppelter Tarif der CH (stationäre Behandlung: max. 90 % der Kosten, die der Spitalaufenthalt in der Schweiz kosten würde)
  • Kuren

    • Badekuren: CHF 10/Tag, max. 21 Tage/Kalenderjahr, Arzt- und Therapiekosten
    • Erholungskuren: Arzt- und Therapiekosten
  • Mutterschaft, Familie

    • CHF 150 für Geburtsvorbereitungskurs bei Hebammen
    • 3 Sitzungen Stillberatung bei Hebammen oder Krankenschwestern
    • Grunddeckung gem. gesetzlichen Leistungen bei Hausgeburt und ambulanter Geburt
  • Ambulante Behandlung – Schulmedizin

    Behandlung durch Ärztinnen und Ärzte sowie andere anerkannte medizinische Fachpersonen innerhalb des Medgate Partner Networks.
  • smartDoc abschliessen

    Sie können das Telemedizin-Modell smartDoc immer per 1. Januar abschliessen. Berechnen Sie ganz einfach Ihre smartDoc-Prämie in unserem Prämienrechner oder lassen Sie sich in Ihrer CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle beraten.
  • Stationäre Behandlung – Spitalaufenthalt

    Allgemeine Abteilung in einem Spital gemäss kantonaler Spitalliste.
  • Alternative Heilmethoden – Komplementärmedizin

    Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, Akupunktur und Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin bei Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung.
  • Such- und Rettungskosten
    Ambulanztransporte (Schweiz)

    • Rettungskosten: 50 %, max. CHF 5'000/Kalenderjahr
    • Transportkosten: 50 %, max. CHF 500/Kalenderjahr
  • Hauskrankenpflege und Haushaltshilfen

    Hauskrankenpflege (Spitex): Grunddeckung gemäss gesetzlichen Leistungen.
  • Schutz- und Reiseimpfungen

    Impfungen gemäss gesetzlichen Leistungen.
  • Hilfsmittel

    Grunddeckung gemäss gesetzlichen Leistungen.
  • Medizinische Vorsorge, Check-ups

    Grunddeckung gemäss gesetzlichen Leistungen.
  • Kostenbeteiligung / Franchise

    • Franchisen bis 18 Jahre: CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500 oder 600/Kalenderjahr; 10 % Selbstbehalt, max. CHF 350/Kalenderjahr
    • Franchisen ab 18 Jahren: CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500/Kalenderjahr; 10 % Selbstbehalt, max. CHF 700/Kalenderjahr
  • Brillengläser und Kontaktlinsen

    Bis 18 Jahre: CHF 180/Kalenderjahr.