• Wer kann eine CONVITA-Versicherung abschliessen?

    Nur volljährige, natürliche Personen mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen und Wohnort in der Schweiz sind zum Abschluss berechtigt.
  • Kann ich eine CONVITA Säule 3a für mein Kind abschliessen?

    Nein, Sie können nur für sich selber eine Säule 3a abschliessen. Zum Abschluss berechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die ein AHV-pflichtiges Einkommen aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit erwirtschaften.
  • In welchen Fällen ist es möglich, die Altersleistungen vorzeitig zu beziehen?

    Die Altersleistungen dürfen frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter der AHV ausgerichtet werden. Ein vorzeitiger Bezug der Vorsorgegelder ist in gewissen, vom Gesetz geregelten Fällen möglich (gemäss BVV 3). Beispielsweise:

    • Für den Erwerb von Wohneigentum zum Eigenbedarf
    • Bei Rückzahlung von Hypothekardarlehen
    • Bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit 
    • Beim Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
    • Bei einem Einkauf in die Pensionskasse