• Habe ich freie Wahl der Ärztin bzw. des Arztes und Spitalwahl mit einer Spitalversicherung?

    • Mit den Spitalversicherungen PRIVAT, HALBPRIVAT und LIBERO können Sie den Arzt bzw. die Ärztin im Spital in der ganzen Schweiz frei wählen. Zudem haben Sie freie Auswahl aus allen von der CONCORDIA anerkannten Spitälern. Mit der Spitalversicherung PRIVAT ist dies sogar weltweit möglich.
    • Beachten Sie, dass es Spitäler gibt, welche auf keiner kantonalen Spitalliste sind und mit denen die CONCORDIA auch keinen Vertrag abgeschlossen hat. Bei solchen Spitälern können – unabhängig von der bestehenden Versicherung – keinerlei Leistungen ausgerichtet werden.
  • Wie kann unsere Familie von der Spitalzusatzversicherung profitieren?

    Mit der Spitalzusatzversicherung der CONCORDIA erhalten Sie je nach Variante schweiz- oder weltweit Zugang zu Ärzten und Spitälern und geniessen mehr Komfort und Flexibilität. Ab dem 3. Kind ist die Zusatzversicherung Spitalversicherung der CONCORDIA kostenlos, sofern für die ersten beiden Kinder dieselben Zusatzversicherungen abgeschlossen sind. Weitere zusätzliche Leistungen sind individuell möglich. Kontaktieren Sie dazu Ihre zuständige CONCORDIA-Aussenstelle.
  • Was ist der Unterschied zwischen der Spitalzusatzversicherung PRIVAT und HALBPRIVAT sowie ALLGEMEIN?

    Der grosse Vorteil bei der privaten und halbprivaten Spitalversicherung gegenüber der allgemeinen Spitalversicherung ist die freie Wahl der Ärztin bzw. des Arztes und Spitalwahl in der Schweiz. Bei der privaten Spitalversicherung gilt diese Option zudem auch weltweit.