Vorgeburtliche Anmeldung – Vater umarmt die Mutter von hinten und hält seine Hände auf den Babybauch

Vorgeburtliche Anmeldung bei der Krankenkasse: Sicherheit von Anfang an

Das Leben mit Baby bringt viele Veränderungen mit sich – auch neue Verantwortungen. Melden Sie Ihr Baby bereits während der Schwangerschaft bei der Krankenversicherung an. Erfahren Sie mehr über das Angebot der CONCORDIA.

Nicole Stadelmann
5 Min. Lesedauer
  •    Kurz und einfach 
    Eltern melden das Baby vor der Geburt bei der Krankenkasse an.
    Dann ist das Baby von Anfang an versichert.
    So gibt es nur eine einfache Gesundheits-Prüfung.
    Für Familien gibt es Rabatte.

In der Schweiz ist eine Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) verpflichtend – auch für Babys. Nach der Geburt haben Sie drei Monate Zeit, um Ihr Neugeborenes bei der Krankenkasse anzumelden. Dann gilt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Geburt.

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Baby bereits vor der Geburt anzumelden. Damit profitieren Sie bei der CONCORDIA von einer einfachen Risikoprüfung und einem garantierten Versicherungsschutz für bestimmte Zusatzversicherungen. So können Sie sich nach der Geburt ganz auf Ihr Kind und den Familienalltag konzentrieren. 

Vorteile der vorgeburtlichen Anmeldung

  • Rundum gut versichert: Umfassender Versicherungsschutz von Geburt an.

  • Ohne Gesundheitsprüfung: Wir nehmen Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung in diverse Zusatzversicherungen auf.

  • Babyrabatt bei der Risikoversicherung TIKU: Neugeborene erhalten im ersten Versicherungsjahr einen kostenlosen Risikoschutz im Wert von bis zu 192 Franken – bei Anmeldung vor der Geburt oder im ersten Lebensjahr. Voraussetzung ist eine erfolgreiche einfache Risikoprüfung.

  • Mehr Zeit für das Wesentliche: Haben Sie die administrativen Angelegenheiten erledigt, bleibt Ihnen nach der Geburt mehr Zeit für sich und Ihr Baby.

Zusatzversicherung: Mehr Leistung für Ihr Kind

Bereits vor der Geburt können Sie Ihr Kind beschenken: mit einer Zusatzversicherung. Die CONCORDIA hat verschiedene Angebote mit und ohne Gesundheitsprüfung.

Bei der vorgeburtlichen Anmeldung können Sie die folgenden Zusatzversicherungen für Ihr Kind abschliessen – ohne Gesundheitsprüfung:


Die folgenden Zusatzversicherungen bieten Ihnen noch höheren Versicherungsschutz. Sie können auch diese Versicherungsvarianten bereits vor der Geburt beantragen. Voraussetzung für den definitiven Versicherungsabschluss ist hier eine erfolgreiche einfache Risikoprüfung, die auf Basis Ihrer Angaben auf dem Formular «Meldung der Geburt» durchgeführt wird. 
 

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Vorsorgen für Ihre Familie: Die vorgeburtliche Anmeldung ist der erste Schritt

Eine Familie zu gründen, bedeutet auch, mehr Verantwortung zu übernehmen. Plötzlich ist man nicht mehr nur für sich allein verantwortlich. Eine Invaliditäts- und Todesfallversicherung sichert Sie und Ihre Angehörigen bereits ab wenigen Franken pro Monat gegen die finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall ab. Finanzielle Sicherheit durch Kapitalleistungen erleichtern den Start ins Familienleben. Bei einer vorgeburtlichen Anmeldung erhalten Sie einen Babyrabatt für die Risikoversicherung TIKU. Mehr zum Thema «Vorsorge».
 


Häufige Fragen zur vorgeburtlichen Anmeldung 

  • Was passiert, wenn ich mein Baby erst nach der Geburt anmelde?

    Sie müssen Ihr Baby innerhalb von drei Monaten nach der Geburt anmelden. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab der Geburt. Wenn Sie Ihr Baby erst nach der Geburt bei der Krankenkasse anmelden, erfolgt bei allen Zusatzversicherungen eine normale Gesundheitsprüfung. Leidet Ihr Baby an einer Krankheit oder an einem Geburtsgebrechen, wird es unter Umständen nicht oder nur mit Einschränkungen in die Zusatzversicherung aufgenommen.

    Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Baby vor der Geburt anzumelden. Dann entfällt bei den meisten Zusatzversicherungen die Gesundheitsprüfung.

  • Wer bezahlt bei Komplikationen während der Geburt?

    Kommt es während der Geburt zu Komplikationen und Ihr Neugeborenes benötigt eine medizinische Behandlung im Spital, werden die Leistungen durch die Grundversicherung des Babys gedeckt. In diesem Fall ist die gesetzliche Kostenbeteiligung (Selbstbehalt) für das Kind geschuldet. 

    Überlegen Sie sich frühzeitig, wie umfangreich Sie Ihr Baby versichern wollen. Vereinbaren Sie einen Termin: Unsere CONCORDIA-Beraterin oder unser -Berater zeigt Ihnen gerne die verschiedenen Varianten und Vorteile Ihrer Versicherung.

  • Welche Vorteile haben wir als Familie bei der CONCORDIA?
    • Familienrabatt: In der Grundversicherung gibt es – ausgehend von der ordentlichen Erwachsenenprämie – 88 % Prämienrabatt ab dem dritten Kind.
    • Günstige Prämien bei Zusatzversicherungen: Kinder (bis 15-jährig) bezahlen für NATURA CHF 5, für DIVERSA CHF 4 und für die Spitalversicherung ALLGEMEIN sogar nur CHF 2 Monatsprämie. Kinder bis 4 Jahre zahlen für die Zahnversicherung nur CHF 2 pro Monat.
    • Kostenlose Zusatzversicherungen: Ab dem dritten Kind sind die Zusatzversicherungen DIVERSA, NATURA und die Spitalzusatzversicherung kostenlos, sofern für die ersten beiden Kinder dieselbe Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.  
    • Babyrabatt bei der Risikoversicherung TIKU: Neugeborene profitieren im ersten Versicherungsjahr von einem kostenlosen Risikoschutz im Wert von max. CHF 192, bei Anmeldung vor der Geburt oder innerhalb des ersten Lebensjahres. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Gesundheitsprüfung.

    Mehr dazu auf unserer Seite «Familie».

Schreibaby - Schwangere sitzt auf dem Sofa mit ihrem Laptop und Papierkram

 Welche Leistungen übernimmt die Krankenversicherung bei Mutterschaft?

Besuchen Sie unsere Übersicht zu den Leistungen während der Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett. Dort finden Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen der Grundversicherung sowie zu den ergänzenden Zusatzversicherungen der CONCORDIA. Zusätzlich können Sie sich über die Kostenbeteiligung informieren.

Hier finden Sie wichtige Dokumente zum Thema