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Kantonale Beiträge

Prämienverbilligung beantragen

Viele leben in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Die Krankenkassenprämien stellen dann eine grosse Belastung dar. Besonders Familien und Alleinerziehende mit Kindern sind davon betroffen. Sie haben ein Anrecht auf Verbilligung der Prämien.

Wer finanzielle Beiträge an die Prämien der Krankenversicherung bekommt,  ist kantonal geregelt.  Beachten Sie: Die Verbilligung muss jährlich neu beantragt werden.

Hier finden Sie die Bedingungen der einzelnen Kantone:

  • Sie haben Anrecht auf Prämienverbilligung?
    Dann kontaktieren Sie die zuständige Stelle in Ihrem Wohnkanton. Die richtige Adresse finden Sie über die Kantonsliste oben.
  • Erhalte ich Prämienverbilligungen?
    Anhaltspunkte ergeben sich aus den Bedingungen der Kantone. Die Liste finden Sie oben. Anrecht besteht erst nach einem definitiven Entscheid der zuständigen Stelle.
  • Wie beantrage ich eine Verbilligung?
    Die Formalitäten sind auf den Websites der Kantone beschrieben, Linkliste siehe oben.