
Altersvorsorge mit CONVITA
Sie wollen für Ihre Zukunft vorsorgen, sich durch garantiertes Todesfall- und Invaliditätskapital absichern und gleichzeitig Steuern sparen?
Vorteile von CONVITA
Sie suchen nach einer Versicherungslösung für die Altersvorsorge, die Sie stets auf Ihre Lebenssituation anpassen können?
Mit CONVITA finden Sie die ideale Lösung:
Mit CONVITA entscheiden Sie sich für eine Lösung der gebundenen Vorsorge (Säule 3a), die Sie modular aufbauen und flexibel anpassen können. Mit dem Modul CONVITAsave legen Sie Ihr Geld an und sparen so für Ihre Altersvorsorge. Beim Modul CONVITArisk versichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen bei Invalidität und/oder Todesfall aufgrund von Krankheit oder Unfall. Mit dem Modul Prämienbefreiung erreichen Sie Ihr Vorsorgeziel auch bei einer Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall.
In jedem Fall sparen Sie Steuern, indem Sie bezahlte Prämien vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
CONVITA interessiert mich:
Häufig gestellte Fragen zur Altersvorsorge CONVITA:
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Kann ich eine CONVITA Säule 3a für mein Kind abschliessen?Nein, Sie können nur für sich selber eine Säule 3a abschliessen.
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Kann jeder eine CONVITA-Versicherung abschliessen?Nein. Nur natürliche Personen mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen und Wohnort in der Schweiz sind zum Abschluss berechtigt.
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In welchen gesetzlich geregelten Fällen ist es möglich, die Altersleistungen vorzeitig zu beziehen?
Die Altersleistungen dürfen frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter der AHV ausgerichtet werden. Ein vorzeitiger Bezug der Vorsorgegelder ist in gewissen, vom Gesetz geregelten Fällen (gemäss BVV 3) möglich. Beispielsweise:
- für den Erwerb von Wohneigentum zum Eigenbedarf
- bei Rückzahlung von Hypothekardarlehen
- bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- beim Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
- bei einem Einkauf in eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung