
Grundversicherungen
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) garantiert den gesetzlichen Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Neben dem traditionellen Modell bietet die CONCORDIA die myDoc Hausarztversicherung und die HMO Gesundheitsversicherung an.
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Häufig gestellte Fragen
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Was ist eine Grundversicherung?Die Grundversicherung, auch «OKP» oder umgangssprachlich «Krankenkasse» genannt, ist der obligatorische Teil der Krankenversicherung. Sie garantiert den Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Höhe der monatlichen Prämie wird beeinflusst durch Wohnort und Alter der versicherten Person sowie nach gewähltem Modell und Höhe der Franchise. In der Grundversicherung bietet die CONCORDIA drei verschiedene Modelle, nämlich das traditionelle Modell (Freie Arztwahl), myDoc (Hausarzt ist in der Regel erster Ansprechpartner) und HMO (Gesundheitszentrum ist erster Ansprechpartner) an.
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Ist die Grundversicherung obligatorisch?Ja, die Grundversicherung ist obligatorisch. Die Versicherungspflicht beginnt mit Geburt oder Wohnsitznahme in der Schweiz und endet mit dem Tod bzw. Aufgabe des Wohnsitzes in der Schweiz. Freiwillig sind hingegen Zusatzversicherungen. Damit können Sie Ihren Versicherungsschutz zusätzlich, je nach individuellen Bedürfnissen, erhöhen.
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Was wird von der Grundversicherung bezahlt?Die Leistungen, welche von der Grundversicherung bezahlt werden, sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Sie sind bei allen Versicherern identisch. Die Leistungsübersicht können Sie hier als PDF downloaden: Leistungsübersicht.pdf (679KB)
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Was bedeutet «KVG» und «OKP»?
KVG ist die Abkürzung für Krankenversicherungsgesetz. Das KVG regelt die Leistungen, welche von der Krankenkasse bezahlt werden und bei sämtlichen Krankenkassen identisch sind.
Die Abkürzung «OKP» steht für obligatorische Krankenpflegeversicherung. Sie ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen vorgeschrieben gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Zusätzlich zur obligatorischen OKP kann der Versicherungsschutz individuell durch Zusatzversicherungen erhöht werden.
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Wann kann ich die Unfallversicherung aus der Grundversicherung ausschliessen?Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig sind, bei dem die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) zum Tragen kommt, können Sie die Unfallversicherung aus der OKP ausschliessen. Dies ist auch in Ihrer Lohnabrechnung ersichtlich: wenn dort ein NBU-Abzug getätigt wird, sind Sie bereits über den Arbeitgeber versichert.
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Was ist eine Franchise und was ist der Selbstbehalt?
Jede versicherte Person muss einen gewissen Teil der Behandlungskosten selber tragen. Diese Kostenbeteiligung wird Franchise genannt. Die Versicherten können in der Grundversicherung (OKP) zwischen Franchisen von CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500 wählen. Bei Kindern betragen die wählbaren Franchisen CHF 0, 200, 400 oder 600.
Mit einer höheren Franchise (also eine höhere Kostenbeteiligung) werden grössere Prämienrabatte gewährt.
Wenn der Betrag für Behandlungskosten, den man als Franchise wählt, in einem Kalenderjahr erreicht ist, kommt der Selbstbehalt zum Zug. Der Versicherte bezahlt dann 10 % als Selbstbehalt von dem Betrag, der die Franchise übersteigt. Es gibt jedoch eine Obergrenze an zusätzlichen Kosten von CHF 700.00 für Erwachsene und CHF 350 bis und mit 18. Altersjahr.
Die Franchise kann immer auf das nächste Kalenderjahr (per 1. Januar) angepasst werden.
Franchise senken per 1. Januar
Antrag bis Ende November im Vorjahr (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) einreichen.Franchise erhöhen per 1. Januar
Antrag bis Ende Dezember im Vorjahr (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) einreichen. -
Wie kann ich eine OKP kündigen und wechseln?Die Kündigung kann durch den Versicherten unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist per 30. Juni oder per 31. Dezember erklärt werden. Kündigung oder Wechsel des Versicherers sind nur gültig, wenn sie schriftlich sowie frist- und termingerecht erfolgen.