Spitalflur

Für faire Spitalpreise: Verträge zwischen Spitälern und Krankenversicherungen

Wussten Sie, dass jedes Spital in der Schweiz und in Liechtenstein seine eigenen Tarife oder Preise hat? Und wussten Sie, dass die CONCORDIA – sowie alle anderen Krankenversicherer – Verhandlungen mit jedem einzelnen Spital führt, um diese Preise festzulegen? Diese Vertragsverhandlungen sind ein komplexes Unterfangen, das nicht immer auf Anhieb gelingt.

   Kurz und einfach

Die CONCORDIA macht mit den Spitälern Verträge.
Manche Spitäler haben zu hohe Preise.
Dann gibt es keinen Vertrag mit diesen Spitälern.
Die Versicherten müssen dann ein anderes Spital wählen.
Die CONCORDIA hilft den Versicherten dabei.
Die Preise der Spitäler müssen fair sein.

Nehmen wir an, Sie sind bei der CONCORDIA versichert und haben eine Spitalzusatzversicherung PRIVAT. Das bedeutet zum einen, dass Sie unter den Spitälern, mit denen die CONCORDIA einen Vertrag hat, von der freien Arzt- und Spitalwahl weltweit profitieren. Zum anderen profitieren Sie bei einer stationären Spitalbehandlung von den Vorzügen der privaten Abteilung in der von Ihnen gewählten Klinik. Denn verglichen mit der allgemeinen Abteilung bieten die Spitäler in der privaten und der halbprivaten Abteilung zusätzliche Leistungen an. Diese reichen von höherem Komfort wie Zimmern mit Fernseh- und Sofaecken, einer eigenen Kaffeemaschine und Minibar bis zu Luxusleistungen wie exquisiten Menüs oder Limousinentransfer ins Spital.

 

Fallbeispiel: Arthrose im Knie mit Totalprothese

Nehmen wir weiter an, dass bei Ihnen eine Arthrose im Knie diagnostiziert wurde und Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Operation vorschlägt, bei der ein künstliches Kniegelenk eingesetzt wird. Also nutzen Sie den Spitalwahlservice der CONCORDIA und lassen sich beraten. Aufgrund der Beratung wählen Sie ein Spital, bei dem der erwähnte Eingriff sehr oft und mit bestem Erfolg durchgeführt wird. Sie werden operiert, trainieren fleissig in der Reha und sind schon bald wieder schmerzlos unterwegs.

 

Die gleiche Operation hat in jedem Spital einen anderen Preis

Wie sieht nun die Rechnung aus, die die CONCORDIA für Sie bezahlt? Das hängt vom Spital ab, das Sie gewählt haben. Grundsätzlich wird ein Teil der Leistungen von der Grundversicherung übernommen und ein anderer Teil über die Spitalzusatzversicherung abgerechnet. Beim Angebot und den Kosten von zusätzlichen Leistungen in den privaten und halbprivaten Abteilungen herrschen aber grosse Unterschiede zwischen den Spitälern, vor allem zwischen öffentlichen Spitälern und einzelnen Privatkliniken. Die Preisunterschiede sind in vielen Fällen gerechtfertigt, in einigen Fällen jedoch nicht. So ist in unserem Beispiel die Rechnung an die Krankenversicherung für einen Aufenthalt von fünf Tagen in der Privatabteilung des teuersten Spitals rund 12’600 Franken höher als jene für einen Aufenthalt in der Privatabteilung des günstigsten Spitals.

 

Verträge zwischen Spital und Krankenversicherer: Preise müssen nachvollziehbar sein

Warum verrechnet das eine Spital für die zusätzlichen Leistungen in der Privatabteilung so viel mehr als das andere? Ist der hohe Preis gerechtfertigt? Um diese Fragen beantworten zu können, müssen wir wissen, was genau in den Leistungen, welche die Spitäler verrechnen, enthalten ist und wie viel jede einzelne Leistung kostet. Diese Fragen stellt die CONCORDIA den Spitälern bei den Vertragsverhandlungen. Und nicht immer bekommen wir darauf eine zufriedenstellende Antwort. Immer wieder sind die Preisforderungen der Spitäler für einzelne Leistungen nicht erklär- und nicht nachvollziehbar. Wird bei den Verhandlungen keine Lösung gefunden, kann dies dazu führen, dass es zwischen der CONCORDIA und einem Spital für eine gewisse Zeitspanne keinen Vertrag gibt. Was dies bedeutet, erklärt uns Sévérine Müller, Mitglied der Geschäftsleitung der CONCORDIA, im Interview.

 

«Das Preis-Leistungs-Verhältnis muss stimmen»

Interview mit Sévérine Müller, Mitglied der Geschäftsleitung bei der CONCORDIA

Severine Müller Portrait

Frau Müller, die Krankenversicherer schliessen also mit den Spitälern Verträge ab. Wie muss man sich diese Vertragsverhandlungen vorstellen?

Bei der CONCORDIA gibt es ein eigenes Team, den sogenannten Leistungseinkauf, das sich um die Vertragsverhandlungen kümmert. Unsere Mitarbeitenden besuchen die Spitäler, lassen sich die Räumlichkeiten zeigen und die zusätzlichen Leistungen erklären. Anschliessend verhandeln sie mit der Klinikleitung über den Preis. Im Vordergrund der Verhandlungen stehen stets die Interessen unserer Versicherten. Wir fordern qualitativ hochstehende Medizin zu fairen Preisen.

Es ist uns wichtig zu wissen, was genau in welchen Preisen enthalten ist. Denn auch unsere Versicherten müssen wissen, wofür sie ihre Prämie bezahlen. Die CONCORDIA ist immer bereit, angemessene Preise zu bezahlen. Es ist das Preis- Leistungs-Verhältnis, das stimmen muss. Die Preise müssen fair und nachvollziehbar sein.

Und wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis aus Ihrer Sicht nicht stimmt?

Dann wird weiterverhandelt und nach einer Lösung gesucht. Es geht bei diesen Verhandlungen um sehr viel Geld. Und gleichzeitig sind wir natürlich daran interessiert, dass unsere Zusatzversicherten gute Leistungen erhalten. Es ist nicht in unserem Interesse, die Preise zu drücken. Wenn das Angebot entsprechend hochwertig ist, hat das auch seinen Preis. Allerdings sind die Preisforderungen einzelner Spitäler überhöht und weit weg von dem, was erklär- und bezahlbar wäre.

Was verstehen Sie unter «überhöhten Preisforderungen»?

Es darf Preisunterschiede zwischen den Spitälern geben, wenn sich das Angebot unterscheidet. Es gibt jedoch Spitäler, die für fast identische Leistungen doppelt so viel einfordern wie andere. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Manche Spitäler fordern innerhalb weniger Jahre und ohne ersichtliche Gründe um bis zu 50 % höhere Preise. Würde die CONCORDIA diese Preise einfach bezahlen, so könnten die aktuellen Prämien die Kosten nicht mehr decken. Die Folge wäre, dass die Prämien für die Spitalzusatzversicherungen stark steigen würden. Und das wollen wir verhindern.

Wie?

Indem wir so lange mit dem Spital verhandeln, bis der Preis aus unserer Sicht fair und angemessen ist. Wenn wir zusammen mit dem Spital keine Lösung finden, kann es sein, dass wir vorübergehend keinen Vertrag haben mit einem Spital.

Was bedeutet das für die Versicherten?

Ein vertragsloser Zustand bedeutet, dass für gewisse zusatzversicherte Leistungen in diesem Spital oder in einzelnen Abteilungen des Spitals die Kosten für die Versicherten nicht gedeckt sind. Wenn sich nun eine versicherte Person zum Zeitpunkt des vertraglosen Zustands genau in diesem Spital behandeln lassen möchte, bedeutet dies eine Einschränkung. Dies ist für Betroffene natürlich sehr ärgerlich.

Was macht die CONCORDIA in so einer Situation?

Eine solche Situation ist auch für die CONCORDIA schwierig. Das Wichtigste ist, dass unsere Versicherten dabei nicht zu Schaden kommen. Wir zeigen den betroffenen Versicherten in einem persönlichen Gespräch gleichwertige Alternativen auf. Da wir mit dem Grossteil aller Kliniken in der Schweiz und in Liechtenstein gültige Verträge haben, gibt es immer verschiedene gleichwertige Spitäler, in die die Versicherten ausweichen können. Gleichzeitig verhandeln wir weiter mit dem betreffenden Spital. Unser Ziel ist es, mit jedem Spital eine vernünftige Einigung zu erzielen.

Gibt es kein Gesetz, das hier Einfluss nehmen könnte?

2012 trat die neue Spitalfinanzierung als Reform des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) in Kraft. Darin wurde unter anderem mehr Transparenz bei den Abrechnungen vorgesehen. Bisher wurden die geforderten Punkte nur bedingt umgesetzt. Die Finanzmarktaufsicht (FINMA), welche die Tätigkeiten der Krankenzusatzversicherungen beaufsichtigt, kritisiert die fehlende Transparenz in den Preisen und fordert die Versicherer zum Handeln auf. Es ist also unsere gesetzliche Pflicht und unsere Pflicht den Versicherten gegenüber, Transparenz und faire Preise für Mehrleistungen mit den Spitälern zu verhandeln. Diese Anliegen können wir nicht allein umsetzen. Nach einer grosszügigen «Übergangszeit» von mittlerweile zehn Jahren müssen auch die Spitäler hier ihren Beitrag leisten zu dem, was von ihnen verlangt wird. Zum Glück sprechen wir hier nicht von allen Spitälern, wo dies noch nicht der Fall ist – es geht um einige wenige, mit denen wir vorübergehend nicht einig werden. Meistens handelt es sich dabei um Privatkliniken.

Was kann ich selbst als Versicherte bzw. Versicherter tun?

Wenn Sie einen medizinischen Eingriff planen, so kontaktieren Sie bitte Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle für eine Kostengutsprache. Im gleichen Zug können wir Sie auch über den aktuellen Stand mit dem von Ihnen gewählten Spital informieren. Sollte es eines der wenigen sein, mit denen es aktuell keinen Vertrag gibt, so bieten wir Ihnen eine umfassende Spitalwahlberatung an. Wir beraten Sie gerne, welches Spital sich besonders für Ihre Behandlung eignet. Die Schweiz hat eine sehr hohe Spitaldichte. Das bedeutet, dass es immer sehr gute Alternativen in Ihrer Nähe gibt. Welches Alternativspital Sie am Ende wählen, liegt dabei immer bei Ihnen.

 
 

  Dadurch zeichnen sich die Spitalzusatzversicherungen der CONCORDIA aus

Prämienverlauf im Alter

Die Prämien für Grund- und Zusatzversicherung sollen auch im Alter bezahlbar bleiben. Aus diesem Grund gibt es bei den Zusatzversicherungen der CONCORDIA ab 61 Jahren keine altersbedingten Prämienerhöhungen mehr.

Kein Prämienunterschied zwischen den Geschlechtern

Als einer der wenigen Krankenversicherer verzichtet die CONCORDIA seit jeher freiwillig auf Geschlechterunterschiede bei den Prämien. Frauen und Männer bezahlen in jeder Lebensphase dieselben Prämien.

Immer für Sie da

Auf unserer Website finden Sie zu jeder Zeit eine Liste mit allen Spitälern, mit denen die CONCORDIA keinen Vertrag hat. Bei Fragen können Sie die CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle in Ihrer Nähe kontaktieren – an rund 190 Standorten in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. 

Klartext: Antworten zur Spitalversicherung

  • Sind Einzel- oder Doppelzimmer noch ein Argument für eine Spitalzusatzversicherung? In den Medien wird oft geschrieben, dass die meisten Spitäler sowieso nur mehr solche Zimmer anbieten.
    Dass Spitäler mittlerweile vermehrt auf Ein- und Zweibettzimmer setzen, ist eine erfreuliche Entwicklung. Die Privatsphäre ist während der Erholungsphase sehr wichtig. Zudem sind diese Zimmer aus epidemiologischer Sicht sinnvoll. Ein- und Zweibettzimmer sind aber noch bei weitem kein Standard. Bezüglich Grösse, Ausstattung, Service und zusätzlichen Hotellerieleistungen bestehen zudem bedeutende Unterschiede zwischen den Abteilungen innerhalb der Spitäler.
  • In der Schweiz kann man sowieso auswählen, in welches Spital man geht. Wozu brauche ich also die Spitalversicherung?
    Sie können unter den Spitälern frei wählen, die auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons oder jener des Standortkantons aufgeführt sind. Die Kosten der Spitalleistungen variieren von Kanton zu Kanton. Möchten Sie für Ihre Behandlung in ein Spital in einem anderen Kanton gehen, und ist dieses Spital teurer als jenes in Ihrem Wohnkanton, so müssen Sie die Differenz selbst übernehmen. Eine Spitalzusatzversicherung kommt für diese Mehrkosten auf.
  • Was bringt es mir, die Ärztin bzw. den Arzt frei wählen zu können? Müssen nicht alle ihr Handwerk gut beherrschen?
    Unsere Versicherten erhalten mit der Zusatzversicherung PRIVAT, HALBPRIVAT und LIBERO das Recht, für ihre Behandlung die Ärztinnen und Ärzte ihres Vertrauens zu wählen und ihre Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Wahl kann hierbei verschiedene Beweggründe haben – die Kriterien sind Sache der Patientinnen und Patienten. Sicher beherrschen alle Ärztinnen und Ärzte ihr Handwerk. Wie in allen Berufen gibt es aber auch im ärztlichen Berufsfeld grosse Unterschiede. Insbesondere bei spezialisierten oder hochspezialisierten Eingriffen ist die Erfahrung der Operateurin bzw. des Operateurs von entscheidender Bedeutung.
  • Welche Vorteile hat eine Spitalzusatzversicherung noch?
    Versicherte mit Spitalzusatzversicherung schätzen vor allem den raschen Zugang zu medizinischen Behandlungen auch in nicht dringenden Situationen. Die Spitalversicherungen PRIVAT, HALBPRIVAT und LIBERO beinhalten zudem weitere Leistungen wie beispielsweise Beiträge an ärztlich verordnete Haushaltshilfen oder Erholungskuren.