Krankentransporte Gesundheitskompass CONCORDIA
Wer zahlt was im Bedarfsfall?

Krankentransporte und Hilfsmittel

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich:
+41 41 228 09 94

  • Was kostet ein Transport ins Spital mit der Ambulanz?
  • Werden Kosten für die Fahrt zu Arzt- und Therapieterminen von der Krankenversicherung übernommen?
  • Unter welchen Umständen übernimmt die CONCORDIA die Fahrkosten?
Vor allem chronisch kranke Menschen, aber auch Personen, die einen Unfall erlitten haben, stehen häufig vor diesen Finanzierungsfragen, die unter Umständen belastend werden können. 

In unserem Wegweiser «Hilfsmittel und Transporte» finden Sie detaillierte Informationen zu Fragen betreffend der Kostenübernahme von Krankentransporten.
  • In welchen Fällen leistet die CONCORDIA Beiträge an Krankentransporte?
  • Was vergütet die Grundversicherung (OKP)?
  • Wie beteiligt sich die Zusatzversicherung DIVERSA an den Kosten?
  • Gibt es andere Finanzierungsmöglichkeiten?

Sind Sie vielleicht chronisch krank und wünschen sich eine fachkundige Unterstützung in allen Fragen rund um Ihre Behandlung?

concordiaCoach bietet Ihnen im Auftrag der CONCORDIA eine auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Beratung durch einen persönlichen, medizinisch ausgebildeten Coach an. 

Erfahren Sie mehr dazu in unserem Wegweiser «Chronisch krank».

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Weitere Informationen:

Es gibt viele praktische Hilfsmittel, die die Alltagsbewältigung bei Krankheit und Beeinträchtigung erleichtern und Sie dabei unterstützen, selbstbestimmt zu leben.

Doch nicht für alle Hilfsmittel gibt es Kostenbeiträge von der Krankenversicherung oder anderen Sozialversicherungen.
  • Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist genau geregelt, für welche Hilfsmittel die Grundversicherung welchen Betrag übernimmt.
  • Falls Sie die Zusatzversicherung DIVERSA der CONCORDIA abgeschlossen haben, haben Sie Anspruch auf Beiträge für Hilfsmittel, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden.
  • Wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen, können Sie für gewisse Hilfsmittel (zum Beispiel für einen Rollstuhl oder Hörgeräte) eine Kostenbeteiligung von der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) erwarten.
  • Wenn Sie noch im erwerbsfähigen Alter sind, beteiligt sich die Invalidenversicherung (IV) an Hilfsmitteln, die zur Erhaltung der Erwerbstätigkeit oder zur unabhängigen Bewältigung des Alltags dienen.
  • Die Hilflosenentschädigung steht allen Personen zu, die unter einem gewissen Grad der Hilfslosigkeit leiden und kann zur Hilfsmittelfinanzierung genutzt werden. Sie ist vermögens- und einkommensunabhängig.
  • Ergänzungsleistungen können zusätzlich zur AHV-Rente beantragt werden und zur Hilfsmittelfinanzierung genutzt werden. Sie sind allerdings vermögens- und einkommensabhängig.
  • Verschiedene Patientenorganisationen bieten kurzfristige finanzielle Überbrückungshilfen bei finanziellen Engpässen an.
In unserem Wegweiser «Hilfsmittel und Transporte»  finden Sie detaillierte Angaben zu den folgenden Fragen zur Kostenübernahme von Hilfsmitteln:
  • An welche Hilfsmittel leistet die Grundversicherung (OKP) einen Beitrag?
  • Mit welchen Beiträgen beteiligt sich die Zusatzversicherung DIVERSA der CONCORDIA an Hilfsmitteln?
  • Wie beteiligen sich andere Sozialversicherer (AHV / IV) an den Kosten für Hilfsmittel?
  • Wann und wie können Sie eine Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistungen beantragen?

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Fragen zur Kostenübernahme durch die CONCORDIA?
 

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