Ein Paar sitzt au dem Sofa und studiert verschiedene Versicherungen für ihren kommenden Nachwuchs

Kinderwunsch: Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?

Sie wünschen sich ein Baby? Wie wundervoll! Wird der Kinderwunsch erst einmal konkret, rückt er schnell in den Lebensmittelpunkt. Eine aufregende Zeit! In dieser Phase und in der Schwangerschaft können sich Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ansprüche ändern. Warum es sich lohnt, frühzeitig Ihren Krankenversicherungsschutz zu prüfen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

   Kurz und einfach

Wünschen Sie sich ein Baby?
Dann sollten Sie Ihre Versicherung überprüfen.
Die Grundversicherung deckt nicht jedes Bedürfnis ab.
Eine Zusatzversicherung bietet weitere Leistungen.
Melden Sie Ihr Kind am besten vor der Geburt an.
 

Ein Paar hält gemeinsam Babyschuhe in der Hand. Ihr Kinderwunsch scheint bereits konkret zu sein. Vielleicht sind sie auch schon werdende Eltern.

Welche Leistungen die Krankenkassen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zahlen, ist gesetzlich definiert. Die Vorgaben gelten für alle Krankenversicherer, das heisst die Leistungen in der Grundversicherung sind für alle Versicherten gleich.

Schwangere zahlen für Vorsorgeuntersuchungen weder Franchise noch Selbstbehalt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt sind sie zusätzlich von der Kostenbeteiligung für allgemeine medizinische Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheiten befreit; egal ob sie infolge der Schwangerschaft oder unabhängig von der Schwangerschaft auftreten. Mehr dazu im Magazinartikel «Schwangerschaft: Welche Leistungen zahlt die Krankenversicherung?»

Leider verläuft nicht jede Schwangerschaft komplikationslos. Es können Situationen eintreten, in denen sich die betroffene Frau an den Kosten der Leistungen beteiligen muss. Tritt beispielsweise eine Fehlgeburt vor der 13. Schwangerschaftswoche ein, so sind damit verbundene Leistungen nicht von Franchise und Selbstbehalt befreit. Oder muss eine Frau wegen einer Geburtsverletzung später als innert der acht Wochen nach der Geburt behandelt werden, beteiligt sie sich ebenfalls über ihre Franchise und Selbstbehalt an den Kosten.

Es empfiehlt sich, vor einer Schwangerschaft gegebenenfalls die gewählte Franchise zu überdenken. 

Braucht es eine Zusatzversicherung bei Kinderwunsch?

Wenn Sie sich über die gesetzlichen Leistungen hinaus versichern möchten, können Sie eine Zusatzversicherung abschliessen. Zum Beispiel wenn Ihnen alternative Heilmethoden, Geburtsvorbereitungskurse, Familienzimmer oder Babyschwimmen wichtig sind. Die Leistungen, die Krankenkassen in ihren Zusatzversicherungen speziell für schwangere Frauen und bei Mutterschaft anbieten, sind unterschiedlich. In den jeweiligen «Zusätzlichen Vertragsbedingungen» (ZVB) ist festgehalten, welche Leistungen die Zusatzversicherung abdeckt.

Zusatzversicherungen bieten besondere Leistungen bei Mutterschaft und für die Familie. Überlegen Sie sich, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Gut zu wissen: Es besteht bei den meisten Zusatzversicherungen eine Karenzfrist, also eine Wartezeit, bis Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können. Deshalb lohnt es, sich bereits frühzeitig über mögliche Zusatzversicherungen zu informieren. Ihre CONCORDIA-Agentur in der Nähe berät Sie gerne persönlich.

 

Zusatzversicherungen der CONCORDIA

  • Zusatzversicherung NATURA

    Die Zusatzversicherung NATURA der CONCORDIA übernimmt in der Schwangerschaft Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen, die nicht von der Grundversicherung gezahlt werden. Und zwar 90 % der verrechneten Kosten, maximal 500 Franken pro Kalenderjahr.

    Wenn Ihnen besonders während der Schwangerschaft alternative Heilmethoden wichtig sind, empfiehlt sich ebenfalls die Zusatzversicherung NATURA. Sie beteiligt sich auch an Kosten zur Geburtsvorbereitung, am Babyschwimmen oder MuKi-VaKi-Turnen. Erfahren Sie mehr über die Leistungen von NATURA.

  • Zusatzversicherung DIVERSA

    Von Anfang an ganz nah dabei? Der frischgebackene Vater kann im Spital im Familienzimmer übernachten und bei seinen Lieben bleiben. Die Zusatzversicherungen DIVERSAcare und DIVERSApremium der CONCORDIA beteiligen sich an den Kosten für die Übernachtung im Familienzimmer.

    Muss Ihr Kind mal ins Spital, können Sie es dank Rooming-in begleiten. Dies funktioniert auch umgekehrt: Müssen Sie ins Spital, können Sie Ihr Kleinkind mitnehmen. Erfahren Sie mehr über die Leistungen von DIVERSA

  • Zusatzversicherung Spital: ALLGEMEIN, HALBPRIVAT, PRIVAT

    Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die Entbindung zu Hause, in einem Spital oder in einem Geburtshaus. Sie haben grundsätzlich freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Das Spital oder Geburtshaus muss jedoch auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons oder des Standortkantons stehen. Nur dann hat es den «offiziellen Leistungsauftrag» des jeweiligen Kantons. Mehr zum Thema Spitalliste.

    Wenn Sie in einem Spital oder Geburtshaus entbinden möchten, das sich ausserhalb Ihres Wohnkantons befindet, können zusätzliche Kosten entstehen. Denn es gelten nicht in allen Kantonen die gleichen Tarife. Es kann eine «Deckungslücke» entstehen, welche Sie selbst bezahlen müssen. Ausnahmen sind Notfälle oder medizinische Gründe.

    Ein Beispiel: Sie wohnen im Kanton Aargau. Sie möchten in einem Spital in Zürich entbinden. Das Spital steht auf der Spitalliste des Kantons Zürich. Die Grundversicherung zahlt höchstens den Tarif, der in einem Listenspital des Kantons Aargau für die betreffende Behandlung gelten würde. Ist die Entbindung im Spital in Zürich teurer, so zahlen sie den übersteigenden Betrag selbst. Es sei denn, Sie haben eine Spitalzusatzversicherung ALLGEMEIN, HALBPRIVAT oder PRIVAT abgeschlossen: Dann übernimmt diese die Kosten, die über die Grundversicherung nicht gedeckt sind.

    Entscheiden Sie sich für eine ambulante Geburt oder Hausgeburt, erhalten Sie über die Spitalzusatzversicherung eine einmalige Auszahlung.

    Die Spitalzusatzversicherungen ALLGEMEIN, HALBPRIVAT und PRIVAT der CONCORDIA beteiligen sich ebenfalls an den Kosten fürs Rooming-in, falls Sie Ihr Kind ins Spital begleiten müssen oder umgekehrt. Erfahren Sie mehr über die Leistungen der Spitalzusatzversicherungen ALLGEMEIN, HALBPRIVAT und PRIVAT


Vor oder nach der Geburt: Wann sollte ich mein Baby anmelden?

Für die Grundversicherung (OKP) gilt: Sie haben grundsätzlich drei Monate Zeit bis Ihr Baby bei einer Krankenkasse angemeldet sein muss. Ihr Kind ist dann rückwirkend ab seinem Geburtstag versichert. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Baby bereits vor der Geburt anzumelden, damit Sie sich nicht danach noch darum kümmern müssen. So können Sie sich ganz auf den neuen Familienalltag konzentrieren.

Der Versicherungsschutz Ihres Kindes ist somit von der Geburt an komplett gewährleistet. Zusätzlich nehmen wir Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung in diverse Zusatzversicherungen auf. Die folgenden Zusatzversicherungen können Sie bei vorgeburtlicher Anmeldung abschliessen:

  • die Zusatzversicherungen DIVERSA und DIVERSAcare
  • die Zusatzversicherung NATURA
  • die Spitalversicherung ALLGEMEIN
  • die Unfallversicherung ACCIDENTA
  • die Zahnpflegversicherung

Diese «Basisvarianten» der Zusatzversicherungen sind Ihrem Kind – ohne Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens – garantiert. Nach der Geburt können Sie andere Varianten dieser Zusatzversicherungen wählen, zum Beispiel DIVERSApremium oder Spitalversicherung HALBPRIVAT. Dafür müssen Sie dann einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Die Zahnpflegeversicherung können Sie bis vor dem fünften Geburtstag Ihres Kindes ohne zahnärztliches Attest abschliessen. Mehr zum Thema «Zahnversicherung für Kinder».

 

Von Anfang an gut versichert

Lassen Sie sich beraten! Die CONCORDIA-Agentur in Ihrer Nähe ist gerne für Sie da. Im Gespräch analysiert unsere Beraterin oder unser Berater mit Ihnen gemeinsam Ihre aktuelle Versicherungssituation und Ihre Bedürfnisse. Und stellt Ihnen eine massgeschneiderte Empfehlung zusammen.