AndreasKlinik und Klinik Hirslanden Zürich

Keine Kostendeckung bei stationären Aufenthalten in der privaten oder halbprivaten Abteilung von 8 Zürcher Spitälern ab dem 17. Juli 2023

Folgende Zürcher Spitäler haben aktuell keinen gültigen Vertrag mit der CONCORDIA für die private und die halbprivate Abteilung:

  • Spital Zollikerberg
  • Spital Limmattal
  • See-Spital Horgen
  • Spital Bülach
  • Spital Männedorf
  • GZO Spital Wetzikon
  • Spital Uster
  • Spital Affoltern a. A.
     

Was bedeutet der vertragslose Zustand mit den erwähnten Spitälern für unsere privat-, halbprivat- und LIBERO-versicherten Kundinnen und Kunden?

Für stationäre Aufenthalte in der privaten oder halbprivaten Abteilung dieser Spitäler besteht bei einem Spitaleintritt ab dem 17. Juli 2023 keine Kostendeckung mehr. Die Kosten für stationäre Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung sowie für ambulante Eingriffe sind weiterhin gedeckt.
 
 

Falls Sie einen stationären Aufenthalt in der privaten oder halbprivaten Abteilung eines der oben erwähnten Spitäler planen, bitten wir Sie dringend, sich mit unserer Hotline in Verbindung zu setzen:

Gerne suchen wir mit Ihnen zusammen eine gute Alternative.
 

Ihre Alternativen, damit für Sie keine ungedeckten Kosten entstehen

  • Behandlung in der privaten oder halbprivaten Abteilung eines anderen Spitals mit voller Kostendeckung. Bei der überwiegenden Anzahl aller Spitäler in der Umgebung sowie der grossen Mehrheit aller Spitäler in der Schweiz besteht für CONCORDIA-Versicherte volle Kostendeckung. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einer guten Alternative.
  • Stationärer Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung dieser Spitäler.
     

Informationspflicht des Spitals

Alle Spitäler sind gesetzlich verpflichtet, die Patientinnen und Patienten sorgfältig und umfassend aufzuklären. Dazu gehören auch Informationen über die Kosten der Behandlung. Sollten Sie über allfällig ungedeckte Kosten nicht informiert werden, gehen diese zu Lasten des Spitals.

Die Verträge mit den erwähnten Spitälern mussten von der CONCORDIA aus folgenden Gründen gekündigt werden:
 

Preisforderungen der Spitäler nicht gerechtfertigt

Die Tarife für die privaten und halbprivaten Abteilungen in den acht Spitälern sind im Vergleich zu ähnlichen Spitälern in Bezug auf die angebotenen Leistungen deutlich überhöht und nicht nachvollziehbar. Zudem entsprechen die Abrechnungen nicht den Vorgaben der Aufsichtsbehörden.
 

Die CONCORDIA setzt sich für faire Preise ein, damit die Prämien bezahlbar bleiben

Die CONCORDIA geht mit den Prämiengeldern ihrer Kundinnen und Kunden sorgfältig um und setzt sich im Interesse der Prämienzahlenden für eine qualitativ hochstehende und gleichzeitig bezahlbare Medizin ein. Wir haben unseren Versicherten versprochen, Verantwortung zu übernehmen und Massnahmen zu ergreifen, damit die Prämien bezahlbar bleiben. Aus diesem Grund fordern wir von den erwähnten Spitälern faire und nachvollziehbare Preise.
 

Intervention der FINMA

Zudem hat die Aufsichtsbehörde FINMA die Krankenversicherer dazu aufgefordert, alle Verträge mit den Spitälern anzupassen. Konkret müssen die Krankenversicherer bei den Spitälern transparente und nachvollziehbare Abrechnungen einfordern, aus denen die Mehrleistungen, welche die Spitäler für halbprivat und privat Versicherte erbringen, klar ersichtlich sind.
 

Wir bitten Sie um Entschuldigung für entstehende Unannehmlichkeiten!

Die Einschränkungen, die für betroffene Versicherten aufgrund dieser Situation entstehen, bedauern wir ausserordentlich. Wir bitten Sie dafür in aller Form um Entschuldigung! Die CONCORDIA setzt weiterhin alles daran, eine Lösung zu finden und hofft, dass auch die erwähnten Spitäler dazu Hand bieten.