Versicherungskarte

Krankenversicherungskarte als Datenträger

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Schweizerischen Krankenversicherungskarte KVG sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG), Artikel 42a und in der Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (nachfolgend VVK genannt) geregelt. Sie sind verpflichtet, gemäss VVK die Versichertenkarte beim Bezug von Leistungen im Gesundheitswesen vorzuweisen. Mit Ihrer mündlichen Zustimmung können alle durch die VVK berechtigten Leistungserbringer die nachstehenden Daten für die Rechnungsstellung online abfragen. Gemäss VVK zeigt die CONCORDIA folgende Daten an:

  • Name, Vorname, Adresse
  • AHV-Nummer
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Name und Kennnummer der CONCORDIA
  • Rechnungsadresse der CONCORDIA
  • Angaben über das Versicherungsverhältnis (OKP ja oder nein)
  • Kennnummer der Versichertenkarte
  • Ablaufdatum der Versichertenkarte
  • besondere OKP-Versicherungsformen
  • Unfallversicherung ein- oder ausgeschlossen
  • Zusatzversicherungen
  • Art der Rechnungsstellung (Direktzahlung/Rückerstattung)

 

Einschränkung des Datenabrufs

Sie können gemäss VVK verlangen, dass Angaben über die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht mehr angezeigt werden. Das Formular zur Einschränkung des Zugriffs auf Ihre Daten erhalten Sie bei Ihrer CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle. Bitte beachten Sie, dass bei nicht abrufbaren Versicherungsinformationen keine direkte Rechnungsstellung des Leistungserbringers an die CONCORDIA möglich ist.

 

Daten auf dem Mikrochip

Bei Erhalt Ihrer Karte sind nur die aufgedruckten Angaben auf der Vorderseite auf dem Mikrochip gespeichert:

  • Name und Vorname
  • Karten-Nr.
  • Geburtsdatum und Geschlecht
  • BAG-Nr.
  • AHV-Nr.
  • Ablaufdatum
  • concordiaMed 24-h-Gesundheitsberatung

Sofern Sie es wünschen, können gemäss VVK zur Verbesserung der Effizienz, der Sicherheit und der Qualität der medizinischen Behandlung freiwillige Daten auf dem Mikrochip Ihrer Versichertenkarte gespeichert werden. Nur berechtigte Leistungserbringer können freiwillige Daten speichern, bearbeiten, lesen oder löschen. Die CONCORDIA hat dazu keine Berechtigung. Bitte beachten Sie, dass ein Leistungserbringer nicht verpflichtet ist, diese Dienstleistung anzubieten.

Die freiwillig aufgenommenen Daten können Sie mit einem persönlichen PIN-Code schützen. Dazu benötigen Sie den persönlichen Schlüssel (PUK) zur Freischaltung. Der PUK ist auf dem von der CONCORDIA zugestellten Schreiben unter der Versichertenkarte aufgedruckt.