FAQ

FAQ

  • Ich habe Fragen zur elektronischen Übermittlung meiner Rechnungen. An wen kann ich mich wenden?

    Per E-Mail an leistungen@concordia.ch
    Wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

    Per Telefon +41 41 228 01 11
    Verlangen Sie die Fachführung Krankenpflege.

  • Ich habe eine inhaltliche Rechnungsfrage (Tarif, TPW, verrechenbare Leistungen, etc.). An wen kann ich mich wenden?
    Per Telefon +41 41 228 01 11 oder schreiben Sie ein E-Mail an leistungen@concordia.ch und verlangen Sie die für die Rechnung zuständige Leistungsspezialistin oder den Leistungsspezialisten.
  • Ich möchte vor dem produktiven elektronischen Datenaustausch Testrechnungen senden. Wie muss ich vorgehen? 

    Senden Sie die Testrechnungen mit Kennzeichnung ‚Test’ (<invoice:request role="test">) via MediPortGateway der CONCORDIA zu.

    Informieren Sie die CONCORDIA per E-Mail über die Zustellung Ihrer Testrechnungen: leistungen@concordia.ch

    Ihre E-Mail sollte folgende Angaben enthalten: Anzahl Testrechnungen, Leistungserbringer-ZSR, Datum der Übermittlung, Uhrzeit der Übermittlung.

  • Kann ich die elektronischen Rechnungen auch im Tiers Garant übermitteln? 
    Sie können der CONCORDIA nur Rechnungen im Tiers Payant elektronisch übermitteln. 
  • Kann ich ein Kostengutsprachegesuch elektronisch übermitteln? 
    Die CONCORDIA empfängt elektronische Kostengutsprachen über das digitale Meldesystem SHIP. 
  • Kann ich eine Mahnung elektronisch übermitteln? 
    Ja. Mahnungen kann die CONCORDIA elektronisch beantworten.  
  • Kann ich stationäre Spitalrechnungen elektronisch übermitteln? 
    Ja, stationäre Rechnungen können Sie der CONCORDIA elektronisch zustellen. 
  • Erhalte ich die Auszahlung für die elektronische Rechnung auf mein Konto?
    Die CONCORDIA überweist den Rechnungsbetrag auf Ihre elektronisch übermittelte Zahlungsadresse. Eine Auszahlung auf ein QR-Konto mit QR-Referenz ist möglich.  
  • Ich habe elektronische Rückweisungen erhalten und habe eine Frage dazu. An wen kann ich mich wenden? 

    An die Leistungsspezialistin oder den Leistungsspezialisten; Name und Telefonnummer sind auf den Rückweisungen der CONCORDIA erwähnt.

    Am 23. und 24. Juli wurden aufgrund eines technischen Fehlers Rechnungen fälschlicherweise direkt zurückgewiesen, obwohl eine Grundversicherungsdeckung bestand. Wir entschuldigen uns für den Fehler und bitte Sie uns die Rechnung erneut elektronisch zuzusenden.

    Bei Fragen melden sie sich bitte bei leistungen@concordia.ch

  • Wie sende ich die ärztliche Verordnung an die CONCORDIA?
    Ärztliche Verordnungen können als PDF-, resp. TIF-Anhang oder als Link mit der elektronischen Rechnung gesendet werden. Verordnungen in Papierform können Sie uns per Post an den für die versicherte Person zuständigen CONCORDA-Standort schicken. Den zuständigen Standort finden Sie auf der Versicherungskarte der versicherten Person oder auf unserer Homepage.