Gästeversicherung ERV - Europäische Reiseversicherung

Gästeversicherung – Kranken- und Unfallversicherung für ausländische Besucher

Sei es zu Ostern, für den Sommerurlaub oder in den verschneiten Wintermonaten – der Besuch von Verwandten, Bekannten und anderen Gästen ist immer etwas Schönes. Damit Ihre Gäste für die Dauer des Aufenthaltes ein Schengen-Visum erhalten, benötigen sie einen Nachweis, dass Kosten für Krankheit und Unfall sowie die Rückführung im Notfall gedeckt werden können. Erfahren Sie mehr darüber und schützen Sie Ihre Gäste vor hohen Kosten.

Schengen-Visum konform

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 Inkl. Reisekosten bei vorzeitigem Reiseabbruch

Inkl. Reisekosten
bei vorzeitigem Reiseabbruch

 

Beratungstermin vereinbaren

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Schutz bei Krankheit und Unfall: Die Gästeversicherung

Wenn Ihre Gäste bei ihrem Aufenthalt in der Schweiz krank werden oder ein Unfall geschieht, kann dies mit hohen Kosten verbunden sein. Da ausländische Krankenkassenmodelle Heilungskosten und Spitalaufenthalte in der Schweiz in diesen Fällen nicht immer abdecken, lohnt sich ein auf die Dauer des Aufenthalts begrenzter Versicherungsschutz. Eine Gästeversicherung bietet Ihnen genau diesen Schutz und ist in vielen Fällen auch nötig für ein Visum.

Um die optimale Versicherungslösung für Ihre ausländischen Gäste zu finden, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
 

Bestätigung für Visum

Die Police der Gästeversicherung dient als Versicherungsbestätigung für den Antrag eines Schengen-Visums. Sollte die zuständige Behörde den Visumsantrag ablehnen, wird Ihnen die einbezahlte Prämie abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 50.– zurückerstattet.
 

Was tun im Schadenfall?

Sollte Ihr Gast die Leistungen der Gästeversicherung beanspruchen müssen, reichen Sie einfach die Belege direkt über diesen Link ein. Die Entschädigung erfolgt dann direkt an den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin und nicht an den Arzt bzw. Ärztin oder an das Spital.