Gästeversicherung – Kranken- und Unfallversicherung für ausländische Besucher
Sei es zu Ostern, für den Sommerurlaub oder in den verschneiten Wintermonaten – der Besuch von Verwandten, Bekannten und anderen Gästen ist immer etwas Schönes. Damit Ihre Gäste für die Dauer des Aufenthaltes ein Schengen-Visum erhalten, benötigen sie einen Nachweis, dass Kosten für Krankheit und Unfall sowie die Rückführung im Notfall gedeckt werden können. Erfahren Sie mehr darüber und schützen Sie Ihre Gäste vor hohen Kosten.
Schutz bei Krankheit und Unfall: Die Gästeversicherung
Wenn Ihre Gäste bei ihrem Aufenthalt in der Schweiz krank werden oder ein Unfall geschieht, kann dies mit hohen Kosten verbunden sein. Da ausländische Krankenkassenmodelle Heilungskosten und Spitalaufenthalte in der Schweiz in diesen Fällen nicht immer abdecken, lohnt sich ein auf die Dauer des Aufenthalts begrenzter Versicherungsschutz. Eine Gästeversicherung bietet Ihnen genau diesen Schutz und ist in vielen Fällen auch nötig für ein Visum.
Um die optimale Versicherungslösung für Ihre ausländischen Gäste zu finden, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.