Paar in neuer Wohnung

Umzug: Was Sie bei Ihrer Krankenversicherung
beachten müssen

Wer einen Umzug plant, hat viel zu organisieren: Kisten packen, den Möbeltransport organisieren, sich ummelden und allen erforderlichen Stellen die neue Adresse mitteilen.

   Kurz und einfach

Bei einem Umzug müssen Sie uns die neue Adresse melden.
Dafür gibt es ein Online-Formular.
Bei der Krankenversicherung kann es Änderungen geben.
Durch den Umzug kann sich auch Ihre Prämie ändern.
Melden Sie sich bei der CONCORDIA für eine Beratung.
 
 

Eine junge Frau sitzt während dem Umzug vor ihrem Hab und Gut - verpackt in Kartonschachteln. Ein Umzug wirkt sich auch auf Ihre Krankenversicherung aus. Was Sie beachten sollten und wie Sie sich darauf vorbereiten können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Neue Prämie nach dem Umzug?

Frisch im neuen Zuhause angekommen, Hab und Gut erfolgreich gezügelt – und dann überrascht über die Prämie der Krankenversicherung. Die Prämie kann sich je nach Wohnort, in dem man steuerpflichtig ist, ändern. Sie kann je nach Kanton höher oder tiefer ausfallen. Denn die Krankenversicherungsprämien werden so kalkuliert, dass sie regional die Kosten des Gesundheitssystems decken, welche die Bewohnerinnen und Bewohner verursachen.

Für die Prämienunterschiede gibt es vielfältige Gründe, unter anderem spielt die demografische Struktur der Region eine Rolle. Auch innerhalb des gleichen Kantons können die Prämien unterschiedlich ausfallen, wenn die Wohnorte in verschiedenen Prämienregionen liegen. Erkundigen Sie sich am besten vor dem Umzug, wie sich der gewählte Wohnort auf Ihre Krankenversicherungsprämie auswirken wird. Die CONCORDIA-Agentur in Ihrer Nähe informiert Sie gerne persönlich. Oder finden Sie über unseren Internet-Prämienrechner heraus, ob Sie an Ihrem neuen Wohnort gegebenenfalls mehr oder weniger Prämie bezahlen müssen. 

 

Veränderte Prämie nach Umzug: Kann ich kündigen?

Wenn Sie innerhalb der Schweiz zügeln und sich durch den Umzug Ihre Prämie verändert, gilt der übliche Kündigungstermin zum Jahresende. Bedenken Sie, dass die Prämien sich von Jahr zu Jahr verändern. Die Krankenversicherer sind gesetzlich verpflichtet, kostendeckende Prämien beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einzureichen. Entwickeln sich die Gesundheitskosten wider Erwarten rückläufig, so ist es den Krankenkassen möglich, Ihren Versicherten Geld zurückzuzahlen. Die CONCORDIA hat diese Möglichkeit genutzt. Erfahren Sie mehr zum einmaligen Prämienausgleich und zur freiwilligen Auszahlung aus den Reserven.

 

Umzug ins Ausland

Vom Arbeitgeber ins Ausland entsendet, als Rentnerin, Rentner, Grenzgängerin oder Grenzgänger im Ausland leben – beim Umzug ins Ausland gibt es verschiedene Szenarien, die sich unterschiedlich auf Ihre Krankenversicherung auswirken. Wenn Sie zum Beispiel in ein EU- oder EFTA-Land zügeln und eine CH-Rente beziehen, bleiben Sie weiterhin in der Schweiz krankenversicherungspflichtig.

Jeder Fall wird individuell geprüft, weshalb keine allgemeingültigen Aussagen möglich sind. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer CONCORDIA-Agentur. Dies gilt auch für einen Umzug von der Schweiz ins Fürstentum Liechtenstein oder umgekehrt. 

 

Wichtig beim Umzug: Geben Sie Ihre Adressänderung bekannt

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie dies Ihrer Krankversicherung bekannt geben. Egal, ob Sie in derselben Gemeinde bleiben oder in eine andere ziehen. Bei der CONCORDIA haben Sie verschiedene Möglichkeiten, uns über Ihre neue Adresse zu informieren.

  • concordia.ch
    Füllen Sie auf unserer Website das Online-Formular aus. Es gelangt automatisch an die zuständigen Personen, die Ihre Adressänderung bearbeiten. Wenn Sie bereits in unserem Kundenportal myCONCORDIA angemeldet sind, können Sie Ihre Adresse selber ändern.

  • E-Umzug
    Manche Gemeinden bieten auf ihrem Online-Portal den sogenannten «E-Umzug» an. Beim Erfassen der Personalien im «E-Umzug» werden Sie gefragt, ob die Adressänderung auch an die Krankenkasse weitergeleitet werden darf.

  • Ihre CONCORDIA-Agentur
    Schauen Sie bei der CONCORDIA-Agentur in Ihrer Nähe vorbei. Die Mitarbeitenden nehmen gerne Ihre neuen Daten auf. Im persönlichen Gespräch lassen sich auch gleich mögliche offene Fragen klären. 
     

Wenn die Kinder ausziehen: Änderungen bei Familienpolicen

Familien haben meistens eine Familienpolice, das heisst einen gemeinsamen Versicherungsvertrag. Die Person, welche die Prämie zahlt, und die Familienmitglieder wohnen in einem Haushalt. Zieht nun zum Beispiel die Tochter aus und wird am neuen Wohnsitz steuerpflichtig, kann dies Auswirkungen auf ihre Prämien haben. Diese kann aufgrund der Prämienregion, wie erwähnt pro Kanton oder auch innerhalb desselben Kantons variieren. Die Police wird in diesem Fall getrennt. Die Tochter wird somit aus der Familienpolice herausgelöst und erhält einen eigenen Vertrag, das heisst zukünftig eine eigene Police und eine eigene Prämienrechnung.

 

Umzug ins Senioren- oder Pflegeheim 

Wenn ein Familienmitglied in ein Senioren- oder Pflegeheim zieht, entspricht dies einem Umzug an einen neuen Wohnort. Das heisst Sie müssen die Adressänderung der Krankenversicherung melden. Die Prämie wird dem Wohnort angepasst, gemäss der Prämienregion, in der sich das Senioren- oder Pflegeheim befindet. Wenn Sie für Familienangehörige versicherungstechnische Angelegenheiten regeln möchten, benötigen Sie eine Vollmacht. Besprechen Sie das Thema frühzeitig mit Ihrer Familie und setzen Sie eine solche Vollmacht auf. Eine vorgedruckte Version erhalten Sie auf Anfrage auch bei Ihrer CONCORDIA-Agentur.
 

Umzug: Hausarzt und HMO

Haben Sie ein alternatives Versicherungsmodell, HMO oder myDoc, können Sie einen neuen Hausarzt wählen. Auf unserer Website finden Sie HMO-Zentren und eine Liste der anerkannten Hausärzte.

Wen muss ich über den Wechsel informieren?
Informieren Sie Ihren bisherigen Hausarzt und bitten Sie darum, dass man Ihnen Ihr Patientendossier zusammenstellt. Kontaktieren Sie Ihren «neuen» Hausarzt und melden Sie sich bei ihm an. Geben Sie Ihrer Krankenversicherung Ihren neuen Hausarzt bekannt. Bei einem Wechsel erhalten Sie eine neue Versicherungspolice, in der Ihr Hausarzt aufgeführt ist. Über den Wechsel informieren Sie Ihre CONCORDIA-Agentur per E-Mail oder via dem Kundenportal myCONCORDIA.

Patientendossier zügeln
Wenn Sie uns Ihren neuen Hausarzt bekanntgeben, so löst dies bei der CONCORDIA keinen Prozess aus, der Sie beim neuen Hausarzt anmeldet oder Ihr Patientendossier weiterleitet. Die Patientendaten gehören ausschliesslich Ihnen – die CONCORDIA hat keinen Einblick in diese Akten. Aus diesem Grund müssen Sie sich selbst um den Transfer Ihrer Gesundheitsdaten kümmern.
 

Umzug: Ansprechpartner in der Agentur

Sie können wählen, ob Sie mit dem Umzug zur zuständigen CONCORDIA-Agentur Ihres Wohnortes wechseln möchten. Bitte informieren Sie uns über Ihren Entscheid. Wenn Sie Ihren Wunsch dazu nicht äussern, behalten Sie Ihre bisherige Kundenbetreuerin oder Ihren bisherigen Kundenbetreuer.

Stressfrei umziehen
Nützliche Tipps für einen stressfreien Umzug inklusive einer To-Do Liste zum Herunterladen finden Sie auch im Blog-Beitrag «Umziehen leicht gemacht» der Mobiliar. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Umzug und viel Freude im neuen Zuhause!

 

Umzug geplant? Kontaktieren Sie uns!

Wir sind gerne persönlich für Sie da. Finden Sie Ihre CONCORDIA-Agentur in Ihrer Nähe oder buchen Sie direkt online einen Termin mit uns.