Der Chefarzt oder Leitende Arzt studiert die Befunde anhand einer Röntgenaufnahme. Eine ärztliche Zweitmeinung hilft bei medizinischen Entscheidungen.

Ärztliche Zweitmeinung: Unterstützung bei medizinischen Entscheidungen

Vier Augen sehen mehr als zwei. Bei wichtigen Entscheidungen im Leben sind wir lieber auf der sicheren Seite. Besonders wenn es um unsere Gesundheit geht. Mit der ärztlichen Zweitmeinung können sich Patienten vor einer empfohlenen Operation oder medizinischen Behandlung eine zweite und neutrale Meinung eines Facharztes einholen. Die CONCORDIA hat mit dem Luzerner Kantonsspital (LUKS) für ihre Versicherten einen verlässlichen Partner an ihrer Seite.

Im Behandlungs-Dschungel den Überblick zu behalten, scheint oft unmöglich. Wenn es dann noch um die eigene Gesundheit geht, gehören Abklärungen zum A und O. Besonders, wenn es sich um eine Operation handelt. Ist der vorgeschlagene Eingriff oder die Behandlung die richtige oder überhaupt notwendig? Welche Alternativen gibt es? Alles Fragen, mit denen Betroffene konfrontiert werden und Antworten suchen. Eine neutrale ärztliche Zweitmeinung von einem Facharzt kann bei diesen Fragen Licht ins Dunkle bringen. Patienten erhalten fundierte Informationen, die es ihnen erleichtern, sich für oder gegen eine geplante Operation oder Behandlung zu entscheiden.

 

 

In solch einer Situation befindet sich auch Frau Graf. Sie verunfallte bei einer Wanderung und erlitt eine komplizierte Kniebandruptur. Ihr Arzt verordnete daraufhin Medikamente und Physiotherapie. Da die Therapien nicht die erwünschte Wirkung zeigten, wurde auf Basis des bildgebenden Befundes durch den Facharzt eine Operation empfohlen. Für Frau Graf ist die Operation jedoch nur die letzte Möglichkeit. Unsicher, ob nicht doch weitere konservative Behandlungsmöglichkeiten für Ihren Befund existieren, informiert sich Frau Graf beim Gesundheitskompass der CONCORDIA und lässt sich persönlich beraten:


Frau Graf: Mein Arzt empfiehlt mir nach einer komplizierten Kniebandruptur eine Operation. Nun möchte ich sichergehen, dass eine Knieoperation wirklich notwendig ist, und ob nicht noch weitere Behandlungsmöglichkeiten für mich bestehen.

Beraterin Gesundheitskompass: Guten Tag Frau Graf, das verstehe ich gut.

Frau Graf: Können Sie mir also weiterhelfen?

Beraterin Gesundheitskompass: Mit Ihrer Spitalversicherung bei der CONCORDIA besteht für Sie die Möglichkeit, eine kostenlose ärztliche Zweitmeinung über unseren Partner, das Luzerner Kantonsspital (LUKS), einzuholen.

Frau Graf: Das tönt interessant.

Beraterin Gesundheitskompass: Bei einer neutralen ärztlichen Zweitmeinung studiert der Chefarzt oder ein Leitender Arzt des LUKS Ihre bestehenden medizinischen Unterlagen und beantwortet schriftlich Ihre gestellten Fragen. Sie erhalten dadurch zusätzliche fundierte Informationen zu Diagnose und Behandlung, die Ihnen eine Entscheidung für oder gegen die empfohlene Operation erleichtern können.

Frau Graf: Genau das benötige ich. Wie kann ich eine ärztliche Zweitmeinung beantragen?

Beraterin Gesundheitskompass: Sie können diese ganz einfach von zu Hause aus über das Onlineformular beantragen. Beachten Sie, dass das Ausfüllen des Formulars circa 30 Minuten dauert und Ihre Daten bei einem Abbruch nicht gespeichert werden. Zudem sollten Sie Ihre bestehenden medizinischen Unterlagen bereithalten. Liegen Ihnen Ihre medizinischen Unterlagen wie zum Beispiel CT-Bilder oder Arztberichte vor?

Frau Graf: Ja, mein Arzt hat mir auf Nachfrage die gesamten Unterlagen digital auf einer CD-ROM zugeschickt. Ich als Patientin habe ja ein Recht auf Einsichtnahme in meine Patientenakte.

Beraterin Gesundheitskompass: Bestens. Dann können Sie im Onlineformular die Unterlagen digital hochladen. Im Formular können Sie auch Ihre persönlichen Fragen an den Zweitmeinungsarzt schriftlich aufführen.

Frau Graf: Super, ich werde das Onlineformular gleich ausfüllen. Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Noch am selben Tag beantragt Frau Graf eine Online-Zweitmeinung und stellt dem LUKS ihre medizinischen Unterlagen digital zu. Der Chefarzt der Klinik für Orthopädie am LUKS studiert die eingereichten Unterlagen. Aufgrund umfangreicher Begleiterkrankungen am Knie ist auch aus seiner Sicht eine Operation notwendig. Weitere Therapiealternativen wären für Frau Graf nicht erfolgsversprechend. Aufgrund der zusätzlich erhaltenen Informationen entscheidet sie sich nun überzeugt für die Operation.

Da Frau Graf im Gesundheitskompass der CONCORDIA auf die Spitalbewertung aufmerksam wurde, ruft sie etwas später nochmals bei der Gesundheitskompass-Beratung der CONCORDIA an. Frau Graf möchte wissen, welche Spitäler sich bezüglich der Qualität der Behandlung besonders für die vorgesehene Knieoperation auszeichnen. Sie  entscheidet sich schliesslich für ein Spital in ihrer Nähe mit einer hohen Fallzahl, tiefer Wundinfektionsrate und einem umfangreichen Leistungsspektrum. Die Beraterin des Gesundheitskompasses macht sie zudem auf den Wegweiser und Checklisten zum Spitalaufenthalt aufmerksam, welche sich Frau Graf umgehend ausdruckt. So kann sich Frau Graf optimal auf die bevorstehende Operation vorbereiten.

 

  

  

Die ärztliche Zweitmeinung kann Antworten
auf folgende Fragen geben:

  • Ist die vorgeschlagene Operation oder Behandlung wirklich notwendig?
  • Was passiert, wenn ich die Operation oder Behandlung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt durchführe?
  • Welche Vor- und Nachteile bringt die Operation oder Behandlung mit sich?
  • Was sind die Konsequenzen für meine Gesundheit und Lebensqualität?
  • Welche Alternativen können in Betracht gezogen werden?

Wann ist eine ärztliche Zweitmeinung NICHT sinnvoll?

  • in Notfällen
  • Wenn Sie sich bereits mitten in einer Behandlung befinden
  • Wenn Sie mit Ihrem behandelnden Arzt unzufrieden sind. Hier ist ein offenes Gespräch zielführender.

 

   

Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) als verlässlicher Partner

Seit Mai 2020 ist das Luzerner Kantonsspital (LUKS) der neue Partner der CONCORDIA für ärztliche Zweitmeinungen. Für alle CONCORDIA-Versicherte mit einer Spitalversicherung (PRIVAT, HALBPRIVAT, LIBERO oder ALLGEMEIN) übernimmt die CONCORDIA die Kosten der Zweitmeinung, wenn diese über das Portal www.luks.ch/de/concordia beantragt wird. Der Chefarzt oder Leitende Arzt der Klinik beurteilt Ihre eingereichten medizinischen Akten. Die schriftliche Zweitmeinung wird Ihnen  innerhalb von 14 Arbeitstagen zugestellt.

 

Das LUKS erstellt ärztliche Zweitmeinungen in diesen Fachgebieten: 

  • Augenheilkunde: z.B. Grauer Star, Grüner Star 
  • Bauchchirurgie: z.B. Speiseröhre, Magen, Darm, Leber, Bauchspeicheldrüse, Niere, Nebennieren, Leber- oder Nierentransplantationen, gut- und bösartige Bauchtumore, Schilddrüse, Adipositas 
  • Brusterkrankungen: z.B. gut- und bösartige Brusttumore 
  • Endokrinologie: z.B. Diabetes, Schilddrüse 
  • Gefässchirurgie: z.B. Venenleiden der Beine, arterielle Durchblutungsstörungen der Beine, Carotisstenose, Beschwerden mit einem Dialyse-Zugang
  • Gynäkologie: z.B. Gebärmutter und Eierstöcke
  • Hals-Nasen-Ohrenchirurgie
  • Herz-Thoraxchirurgie: z.B. Durchblutungsstörungen der Herzkranzgefässe, Arterienerweiterung der Hauptschlagader, Wandschichteneinriss der Hauptschlagader
  • Nephrologie: z.B. ungenügende Nierenleistung, Dialyse
  • Neurochirurgie: z.B. Arterienerweiterung, gut- und bösartige Hirntumore 
  • Orthopädie: z.B. Wirbelsäule, Schulter, Ellbogen, Hand, Becken, Hüfte, Knie, Sprunggelenk, Fuss
  • Pneumologie: z.B. COPD
  • Urologie: z.B. Niere, Blase, Prostata, Andrologie 
  • Weitere auf Anfrage
  

Eine ärztliche Zweitmeinung bequem von zu Hause
aus online beantragen - So geht’s:

  1. Besuchen Sie die Website www.luks.ch/de/concordia.
  2. Prüfen Sie die Voraussetzungen für eine Zweitmeinung.
  3. Beschreiben Sie Ihre gesundheitliche Situation.
  4. Stellen Sie Ihre Fragen an den Zweitmeinungsarzt.
  5. Reichen Sie Ihre medizinischen Unterlagen digital oder per Post ein.
  6. Senden Sie den Antrag ab.
  

Haben Sie Fragen zur 
ärztlichen Zweitmeinung?

Wir beraten Sie gerne persönlich bei concordiaMed, der 24-h-Gesundheitsberatung der CONCORDIA:
+41 41 210 02 50