Jahresinformation 2027 CONCORDIA

Informationen zu
Ihren Prämien 2027

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Grundversicherung

Wie entwickeln sich die Prämien der Grundversicherung im Allgemeinen?

Die Prämien sind das Abbild der Gesundheitskosten. Weil anhand der vorliegenden Zahlen sowohl im laufenden wie auch im nächsten Jahr von einem Anstieg der Gesundheitskosten ausgegangen werden muss, ist für das Jahr 2027 eine Prämienerhöhung unumgänglich. Die Grundprämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) müssen bei der CONCORDIA im schweizweiten Durchschnitt um 3 % erhöht werden.

Die Prämienanpassungen unterscheiden sich kantonal, weil die Krankenversicherer laut Gesetz in jedem Kanton kostendeckende Prämien verlangen müssen. Die Erhöhung der Grundprämie beträgt bei der CONCORDIA für das Jahr 2027 je nach Kanton zwischen 1 und 8 %. Die Prämien der Versicherten, die in EU- und Efta-Staaten wohnhaft sind, bleiben im Jahr 2027 unverändert.
 

Wie entwickelt sich Ihre persönliche Prämie?

Die eigene Prämie hängt vom Alter, der Franchise, der Prämienregion innerhalb eines Kantons und dem gewählten Versicherungsmodell ab – je nach dem kann Ihre Prämienanpassung höher oder tiefer ausfallen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Prämien insbesondere beim Übertritt in die nächste gesetzliche Altersklasse zusätzlich erhöhen können. Dies gilt für alle Krankenversicherer und betrifft im Jahr 2027 jene Versicherten, die 19-jährig bzw. 26-jährig werden.

Ihre persönliche Prämie für das Jahr 2027 finden Sie auf Ihrer neuen Police.
 

Was unternimmt die CONCORDIA gegen die steigenden Prämien?

Der Grund für die steigenden Prämien sind die steigenden Gesundheitskosten. Allen voran sind es die zunehmende Anzahl an Arztbesuchen, Operationen und Therapien sowie die Kosten für immer teurer werdende Medikamente und Behandlungen, die zu Buche schlagen. Zudem gibt es Fehlanreize im System, die steigende Kosten verursachen. Die CONCORDIA setzt sich im Rahmen der Arbeit ihres Branchenverbandes prio.swiss stark dafür ein, dass die Politik endlich wirksame Massnahmen zur Stabilisierung der Kosten in diesen Bereichen ergreift. Unser Ziel ist eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität, zu der alle Zugang haben und die für alle bezahlbar ist.

Bei der CONCORDIA werden 95.9 % der Grundversicherungsprämien für medizinische Leistungen aufgewendet. Die CONCORDIA unternimmt alles, um die eigenen Verwaltungskosten tief zu halten, nicht zuletzt, indem die Werbekosten im Branchenvergleich unterdurchschnittlich ausfallen. Von einem Prämienfranken werden in der Grundversicherung nur 4.1 Rappen für die gesamte Verwaltung ausgegeben, inklusive sämtlicher Kosten für Personal, digitale Systeme und Werbung.

Allein im Jahr 2025 hat die CONCORDIA mit Leistungsmanagement und Rechnungsprüfung zudem 448 Millionen Franken eingespart. Diese Einsparung kommt allen Versicherten zugute, indem die Prämien entsprechend tiefer ausfallen.

Übrigens: Als Krankenversicherer dürfen wir mit der Grundversicherung keinen Gewinn machen. Wenn die Prämien zu hoch angesetzt sind, fliessen die Überschüsse in unsere Reserven, die den Versicherten zugutekommen.
 

Welche Termine müssen Sie beachten?

Die Franchise in der Grundversicherung kann gemäss Gesetz nur auf Beginn des Kalenderjahres gewechselt werden. Eine Senkung der Franchise per 1. Januar 2027 können Sie uns bis Ende November 2026 (Eingangsdatum bei der CONCORDIA), eine Erhöhung der Franchise bis Ende Dezember 2026 (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) mitteilen.

Das Versicherungsmodell in der Grundversicherung kann grundsätzlich nur auf Beginn des nächsten Kalenderjahres gewechselt werden. Einen Wechsel in ein anderes Versicherungsmodell per Januar 2027 können Sie uns bis Ende November 2026 (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) melden.

In folgenden Fällen können Sie das Versicherungsmodell auch während des Jahres wechseln:

  • Sie wechseln von der ordentlichen OKP zum Hausarztmodell myDoc, zum Telemedizin-Modell smartDoc oder zur HMO-Gesundheitsversicherung.
  • Sie sind nicht mehr im myDoc-Einzugsgebiet bzw. HMO-Versorgungsgebiet wohnhaft und müssen deshalb zum Telemedizinmodell smartDoc oder zur ordentlichen OKP wechseln.
Änderungen der Franchise oder des Versicherungsmodells können Sie bequem auf myCONCORDIA oder auf unserer Website vornehmen.
 

Haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung?

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Prämienverbilligung. Die Wohngemeinde informiert über die Berechtigung. Klären Sie bei Ihrer Wohngemeinde ab, ob Sie zum Kreis der Berechtigten gehören.
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Zusatzversicherungen

Keine Prämienerhöhungen bei den Zusatzversicherungen

Die Grundprämien aller Zusatzversicherungen bleiben unverändert:

Prämienanpassungen in besonderen Fällen

Rabattsenkungen bei einigen Kollektivverträgen

Auch wenn die Grundprämien der Zusatzversicherungen gleichbleiben, können sich die Prämien in gewissen Kollektivverträgen erhöhen. Denn aufgrund von rechtlichen Vorgaben müssen die Rabatte in den Kollektivverträgen jährlich überprüft werden. Falls der Rabatt in einem Kollektivvertrag gesenkt werden muss, erhöht sich die Prämie dementsprechend. Ebenso erhöht sich die Prämie, wenn der Kollektivvertrag aufgelöst wird und der Rabatt für die Zusatzversicherungen wegfällt. Erkundigen Sie sich in diesem Fall bei Ihrer CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle nach unserem Gesundheitsrabatt.
 

Prämienanpassungen nach Jahrgang

Bitte beachten Sie, dass sich die Prämien Ihrer Zusatzversicherungen 2027 wegen altersmässiger Anpassungen ändern können. Dies ist in den Zusatzversicherungstarifen so vorgesehen. Die Anpassungen erfolgen im Fünfjahresrhythmus. 2027 sind die Jahrgänge 2011, 2006, 2001, 1996 usw. betroffen. Die erste Anpassung erfolgt bei den Zusatzversicherungen mit dem erfüllten 15. Altersjahr, die letzte Anpassung mit dem erfüllten 60. Altersjahr.
 
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Taggeldversicherungen

Bestand für Taggeldversicherungen nach VVG wird geschlossen

Die CONCORDIA wird den Bestand für die Taggeldversicherungen nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) zum Ende des Jahres 2026 schliessen, sodass ab 2027 keine Neuabschlüsse mehr möglich sind.

Bestehende Versicherte geniessen weiterhin den gewohnten Versicherungsschutz und müssen nichts weiter unternehmen. Auch die Prämien bleiben im Jahr 2027 unverändert.

Bitte beachten Sie, dass die Taggeldversicherungen nach VVG auch weiterhin mit dem Erreichen des 70. Altersjahres automatisch enden. Dies betrifft im Jahr 2027 Versicherte mit Jahrgang 1957.

Haben Sie Fragen zu den Taggeldversicherungen? Wir beraten Sie gerne persönlich und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
 

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CONCORDIA-Vorteile

Ihre Vorteile auf einen Blick

 
       
      Persönlichste Betreuung, beste Erreichbarkeit und geringste Wartezeit dank dem branchenweit dichtesten Agenturnetz der Schweiz
      Ausrichtung auf die Interessen der Versicherten dank der Organisation der CONCORDIA unter dem Dach eines nicht profitorientierten Vereins
      Gleiche Prämien für Mann und Frau bei allen Krankenzusatzversicherungen
      Sicherheit durch nachhaltige Planung und finanzielle Reserven
      Einfache und verständliche Produktestruktur mit individuell kombinierbaren Modulen
      Schnelles und unkompliziertes Einreichen von Rechnungen sowie Zugriff auf Ihre Daten über unser Kundenportal und myCONCORDIA
      Kostenlose medizinische Beratung durch concordiaMed per Telefon, rund um die Uhr und weltweit, Tel. +41 41 210 02 50
      Online-Plattform Gesundheitskompass mit nützlichen Informationen rund um Themen wie psychische Gesundheit, Spitalwahl oder Coaching bei Krankheit und Behandlung
 
       
      Attraktiver Babyrabatt für die Risikoversicherung TIKU: 1. Jahresprämie im Wert von maximal 192 Franken geschenkt
      Für Kinder in der Grundversicherung je nach Kanton und Familiengrösse zwischen 74.5 % und 88 % Rabatt auf die Erwachsenenprämie
      Unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis bei den beliebten Zusatzversicherungen DIVERSA, NATURA und Spitalversicherungen PRIVAT, HALBPRIVAT, LIBERO und ALLGEMEIN
      Gratis-Zusatzversicherungen DIVERSA, NATURA und Spitalversicherungen für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie, sofern für die ersten zwei Kinder dieselben Versicherungen abgeschlossen wurden

 

 

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Gut zu wissen

Jahresinformation 2027 – Symbolgrafik mit Muenzen und CHF-Zeichen.

Sehr tiefe Verwaltungskosten von 4.1 %

Die CONCORDIA legt grossen Wert darauf, ihre Verwaltungskosten so tief als möglich zu halten. Von einem Prämienfranken werden bei der CONCORDIA in der Grundversicherung nur 4.1 Rappen für die gesamte Verwaltung – inklusive Personal, Informatik und Werbung – ausgegeben, während der ganze Rest für medizinische Leistungen aufgewendet wird.

Jahresinformation – Symbolgrafik mit Sparschwein.

Erfolgreiche Sparmassnahmen

Allein im Jahr 2025 haben wir mit Leistungsmanagement und Rechnungsprüfung 448 Millionen Franken eingespart. Diese Einsparung kommt allen Versicherten zugute, indem die Prämien entsprechend tiefer ausfallen.

Jahresinformation – Symbolgrafik mit Pflanze und Blaettern.

Umweltabgaben: Rückerstattung an Versicherte

Im Jahr 2027 erhalten Sie pro Person 57 Franken aus den Erträgen aus Umweltabgaben zurück. Das sind 4.75 Franken pro Monat, die von Ihrer Krankenversicherungsprämie abgezogen werden.

Jahresinformation – Symbolgrafik mit Krankenversicherungskarte..

Ihre Krankenversicherungskarte auf myCONCORDIA

In der myCONCORDIA-App finden Sie Ihre Krankenversicherungskarte in digitaler Form. So haben Sie sie auf Ihren mobilen Geräten immer dabei, und das für die ganze Familie.

Jahresinformation – Symbolgrafik mit Regierungsgebaeude.

Staatliche Gesundheitsförderung mit Ihrem Beitrag

Auch im Jahr 2027 gehen 40 Rappen Ihrer Monatsprämie an die Stiftung für Gesundheitsförderung. Damit werden Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung finanziert.

Jahresinformation – Symbolgrafik mit Briefumschlag und Kreuz.

Kündigungsfristen

Die Grundversicherung können Sie bis Ende November 2026 (Eingangsdatum bei der CONCORDIA) auf den 31. Dezember 2026 kündigen.

Bitte beachten Sie, dass der Krankenversicherer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erst dann gewechselt werden kann, wenn alle Rechnungen vollständig bezahlt sind. Ausserdem muss die CONCORDIA im Besitz der Versicherungsbestätigung des neuen Versicherers sein.

Für die Zusatz-, Taggeld- und Lebensversicherungen sind die Kündigungsfristen gemäss Versicherungsbedingungen massgebend.

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