Vorsorgen mit CONVITA: 3. Säule - gebundene Vorsorge (3a)
Vorsorgen mit CONVITA – Säule 3a (gebundene Vorsorge)

Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit

Eine Erwerbsunfähigkeit soll Ihre Planung der Altersvorsorge nicht gefährden. Deshalb bieten wir Ihnen optional sowohl bei CONVITAsave wie auch bei der Risikoversicherung CONVITArisk die Möglichkeit, das Modul Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit abzuschliessen.

  • Finanzielle Verpflichtungen können zur Belastung werden, wenn man sie aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr tragen kann.

  • Mit dem Abschluss des Moduls Prämienbefreiung übernimmt die CONCORDIA beim Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit die Prämienzahlungen für die abgeschlossenen CONVITA-Produkte. Bereits bei einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit von mindestens 25 % erfolgt die Prämienbefreiung prozentual entsprechend dem Grad der Erwerbsunfähigkeit.

  • Sie entscheiden selbst, welche Wartefrist für Sie finanziell tragbar ist: Wartezeiten von 90, 180, 360 und 720 Tagen sind wählbar.

  • Sollten Sie sich für die indexierte Prämie entschieden haben, deckt CONVITAsave die Prämien zuzüglich der Differenz zwischen dem alten und dem neuen gesetzlichen Maximalbetrag – und dies ohne Gesundheitsprüfung. 

  • Der Baustein Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit kann nicht einzeln versichert werden. Er wird bei Risikoversicherung  CONVITArisk für die Bausteine Todesfall und/oder Invalidität und bei CONVITAsave angeboten.

Häufig gestellte Fragen zur Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit:

Weitere Informationen zu CONVITAsave, CONVITArisk, den Allgemeinen und Zusätzlichen Versicherungsbedingungen: